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Lebenslagen
Erben und Vererben
1. Erbfolge
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen. Denn falls Sie zu Lebzeiten keine Regelung festlegen, tritt die insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge (LL) ein.
Doch nicht immer werden durch die gesetzliche Regelung diejenigen bedacht, die Ihnen besonders nahestehen. Mit einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament, Erbvertrag) können Sie festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tode zu verteilen ist (gewillkürte Erbfolge (LL)). Folgende Möglichkeiten bieten sich beispielsweise an:
- mehrere Erben (LL) einsetzen
- Vermächtnisse oder Auflagen anordnen
- Testamentsvollstrecker ernennen
- gesetzlichen Erben enterben (dieser hat dann nur noch Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil (LL))
Wollen Sie Ihren Erben schon zu Lebzeiten Teile Ihres Erbes zukommen lassen, können Sie dieses im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (LL) tun.
Eine wirksame Verfügung von Todes wegen geht der Regelung vor, die die gesetzliche Erbfolge trifft. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten.