Lebenslagen
     Schule
          1. Schulpflicht und Schularten

1. Grundschule

Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet haben, also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet.

Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte sechste Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni) erfolgt. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können auch ohne weitere Formalitäten von den Eltern zur Schule angemeldet werden. Über die Einschulung entscheidet wie bisher die Schulleitung.

In der Regel versendet die jeweilige Grundschule Einladungen mit den Einschulungsterminen an die Eltern. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.

Eine vorzeitige Einschulung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind, ist möglich, wenn aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die vorzeitige Einschulung wird bei der Schulleitung der aufnehmenden Grundschule beantragt, die auch die Entscheidung trifft.

Die Zurückstellung bietet Eltern und Schule die Möglichkeit, individuell auf die Entwicklung des Kindes einzugehen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schule unter Einbeziehung eines Gutachtens des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung des Stadtkreises (früher: Gesundheitsamt).

Eltern können schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder für eine Grundschulförderklasse (LL) anmelden.

In welche Grundschule das Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. In der Regel wird das Kind jene Grundschule besuchen, in deren Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden.

Der Besuch der Grundschule dauert vier Schuljahre. Informationen zu den Aufgaben und Zielen der Grundschule, den Unterrichtsfächern und Fächerverbünden und vieles mehr finden Sie auf den Seiten des " Kultusportals Baden-Württemberg". Dort gibt es auch die Broschüre " Elterninfo zum Schulanfang", die wichtige Tipps enthält, wie das Kind beim Schulanfang unterstützt werden kann. Über die Formen der Einschulung und des Anfangsunterrichts finden Sie Informationen im Flyer " Schulanfang auf neuen Wegen" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg oder unter " www.grundschule-bw.de".

In Baden-Württemberg gibt es seit dem Schuljahr 2003/2004 verbindlichen Fremdsprachenunterricht ab Klasse 1. Nähere Informationen erhalten Sie in der Broschüre " Fremdsprachen in der Grundschule" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Eine Auflistung aller Grundschulen in Baden-Württemberg finden Sie in unserem Behördenwegweiser unter "G", "Grundschulen".

Nach Abschluss der Grundschule erhalten Sie eine Grundschulempfehlung für Ihr Kind. Diese eröffnet den Weg in die auf der Grundschule aufbauenden weiterführenden Schularten wie Hauptschule (LL), Realschule (LL) oder allgemeinbildendes Gymnasium (LL).

Informationen zur Grundschulempfehlung, Aufnahmeprüfung, zum Aufnahme- und Beratungsverfahren finden Sie im Kapitel "Übergang in weiterführende Schulen (LL)".