Führerschein-Pflichtumtausch
Jetzt sind die unbefristeten Kartenführerscheine dran

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.
Die erste Welle des Pflichtumtauschs von Papierführerscheinen liegt hinter den Fahrerlaubnisbehörden. Nun sind die Führerscheine ohne Ablaufdatum an der Reihe. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine müssen nach einem Stufenplan erneuert werden. Sie sind dann 15 Jahre gültig. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen.
Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, riskiert bei Kontrollen ein Verwarngeld.
Ausstellungsjahr: Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht werden muss
1999 bis 2001: 19. Januar 2026
2002 bis 2004: 19. Januar 2027
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Wo finde ich das Ausstellungsdatum?
Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.
Was ist zu tun?
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Dies ist bei den Fahrerlaubnisstellen des Rhein-Neckar-Kreises in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch problemlos online möglich unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass„alter“ Führerscheinaktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)
Der neue Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und direkt übersendet. Die Fertigungsdauer beträgt ca. 2 bis 3 Wochen. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 32,90 Euro.
Weitere Informationen zum Umtausch gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch