Elternbeiträge
Nach der Entscheidung des Gemeinderates der Gemeinde Oftersheim und der Gremien der örtlichen Träger sind die Elternbeiträge für die örtlichen Kindertagesstätten ab dem Kiga-Jahr 2016/17 an die Landesrichtsätze für Baden-Württemberg angepasst und auf 12 Beitragsmonate umgestellt worden.
Die Beiträge (ohne Mittagstischbeiträge) für das Kindergartenjahr 2024/25 (gültig ab 01.09.24) sehen, auf die einzelnen Gruppenarten verteilt, wie folgt aus:
Angebot Kindergarten: |
Regelgruppe |
VÖ-Gruppe 1 bis 33. Std. |
VÖ-Gruppe 2 bis 35,5 Std. |
Tagesgruppe bis 50 Std. |
Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren |
148 € |
185 € |
199 € |
422 € |
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
111 € |
138 € |
149 € |
317 € |
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
74 € |
92 € |
99 € |
211 € |
Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
30 € |
37 € |
40 € |
84 € |
Angebot Krippe: |
VÖ-Gruppe 2 bis 35,5 Std. |
Tagesgruppe bis 50 Std. |
Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren |
511 € |
719 € |
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
383 € |
539 € |
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
255 € |
360 € |
Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
102 € |
144 € |
Die Beiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 (gültig ab 01.09.2025) gestalten sich - je nach Betreuungsform - folgendermaßen:
Angebot Kindergarten: |
Regelgruppe |
VÖ-Gruppe 1 bis 33. Std. |
VÖ-Gruppe 2 bis 35,5 Std. |
Tagesgruppe bis 50 Std. |
Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren |
159 € |
198 € |
213 € |
453 € |
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
119 € |
148 € |
159 € |
340 € |
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
79 € |
99 € |
106 € |
226 € |
Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
32 € |
40 € |
43 € |
91 € |
Angebot Krippe: |
VÖ-Gruppe 2 bis 35,5 Std. |
Tagesgruppe bis 50 Std. |
Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren |
548 € |
771 € |
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
411 € |
579 € |
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
274 € |
386 € |
Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
110 € |
154 € |
Die Ermäßigung nach der oben dargestellten Staffelung erhalten neben Familien, deren Kinder gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung sind, auch Familien, die bereits Schulkinder oder Kinder haben, die noch nicht in einer Kindertageseinrichtung sind. Entscheidend ist, dass die Geschwister unter 18 Jahren sind und im gemeinsamen Haushalt leben.
Bei familiären Veränderungen müssen Sie Ihre Einrichtungsleitung dahingehend informieren und ein ausgefülltes Formular vorlegen. Im Falle einer Ermäßigung tritt diese, nach Vorlage der Unterlagen, im Folgemonat in Kraft.
Das Formular erhalten Sie auf Anfrage bei der Leitung Ihrer Krippen- bzw. Kindertageseinrichtung.
Frau
Galina Gavras
Sachgebietsleitung Kindergärten
Sachgebietsleitung Integration
Mannheimer Straße 49 Rathaus
68723 Oftersheim
Gebäude
Rathaus
Raum
OG, Zimmer 24
Frau
Laura Di Candia
Assistenz Bürgermeister
Sachbearbeitung Kindergärten
Mannheimer Straße 49 Rathaus
68723 Oftersheim
Gebäude
Rathaus
Raum
OG, Zimmer 27