Landtagswahl am Sonntag, 08.03.2026
Allgemeine Informationen zur Landtagswahl
Wahlberechtigung und neues Wahlsystem
Wahlberechtigt sind bei der Wahl zum 18. baden-württembergischen Landtag am Sonntag, 08.03.2026, alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Nicht wahlberechtigt sind die in einem anderen Bundesland mit der einzigen Wohnung oder der Hauptwohnung sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Dasselbe gilt für die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), auch wenn diese in Baden- Württemberg leben. Die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) erhält man erst mit 18 Jahren.
Nach Art. 28 der Landesverfassung werden in Baden-Württemberg die Abgeordneten nach einem neuen Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl (Bewerbung in einem der 70 Wahlkreise) mit den Grundsätzen der Verhältniswahl (Zuteilung der Mandate an die Parteien nach Stimmenproporz) verbindet. Erstmals hat jeder Wähler zwei Stimmen, eine für die Wahl eines Kreiswahlvorschlags (Erststimme) und eine für die Wahl einer Landesliste (Zweitstimme). Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter in einem der 70 Wahlkreise persönlich gewählt. Die Zweitstimme bestimmt über die Verteilung der Sitze auf die Parteien im Landtag. Insgesamt setzt sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen.
Acht Parteien im Wahlkreis 40 (Schwetzingen) zur Landtagswahl zugelassen
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 09. Januar 2026 acht Parteien im Wahlkreis 40 (Schwetzingen) zur Landtagswahl zugelassen.
Versand der Wahlbenachrichtigungsschreiben
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Landtagswahl 2026 werden den Wahlberechtigten ab der Kalenderwoche 5 (26.01.-01.02.2026) bis zum 15.02.2026 zugestellt.
Es wird gebeten, die Wahlbenachrichtigung aufzubewahren (nicht ins Altpapier werfen), da sie am Wahlsonntag im Wahllokal vorgelegt werden sollte.
Personen, die bis zum Sonntag, 15.02.2026, kein Benachrichtigungsschreiben für die Landtagswahl erhalten haben, jedoch der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein, melden sich bitte im Rathaus, Wahlamt, (Tel. 597-0, E-Mail: wahlamt@oftersheim.de) zur Überprüfung.
Im Übrigen wird das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 16.02. bis 20.02.2026 im Wahlamt während den allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.