Landtagswahl am Sonntag, 08.03.2026
Informationen zur Landtagswahl
Wer ist bei der Landtagswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind bei der Wahl zum 18. Landtag Baden-Württembergs am Sonntag, 08.03.2026,
alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Nicht wahlberechtigt sind die in einem anderen Bundesland mit der einzigen Wohnung oder der Hauptwohnung sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Dasselbe gilt für die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), auch wenn diese in Baden- Württemberg leben.
Versand der Wahlbenachrichtigungsschreiben
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Landtagswahl 2026 werden den Wahlberechtigten ab der Kalenderwoche 5 (26.01.-01.02.2026) bis zum 15.02.2026 zugestellt.
Es wird gebeten, die Wahlbenachrichtigung aufzubewahren (nicht ins Altpapier werfen), da sie am Wahlsonntag im Wahllokal vorgelegt werden sollte.
Personen, die bis zum Sonntag, 15.02.2026, kein Benachrichtigungsschreiben für die Landtagswahl erhalten haben, jedoch der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein, melden sich bitte im Rathaus, Wahlamt, (Tel. 597-0, E-Mail: wahlamt@oftersheim.de) zur Überprüfung.
Im Übrigen wird das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 16.02. bis 20.02.2026 im Wahlamt während den allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wie kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Wenn Sie bei der Landtagswahl 2026 durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Sie können dazu den „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen. Diesen bitten wir Sie, unbedingt vollständig auszufüllen, handschriftlich zu unterzeichnen und in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder per Post an das Wahlamt zu senden. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder per E-Mail an wahlamt@oftersheim.de gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Gleiches gilt für eine Beantragung per SMS-Nachricht.
Beantragung über die Gemeindewebsite oder die Gemeinde-App
Auch zur Landtagswahl bietet das Wahlamt wieder die bequeme virtuelle Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen an. Bei Aufruf des nachfolgenden Links
Wahlscheinantrag zur Landtagswahl
wird ein Erfassungsformular für die Antragsdaten nach dem Muster eines Wahlbenachrichtigungsschreibens angezeigt. Die persönlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift) sind in das Antragsformular einzutragen.
In der offiziellen Gemeinde-App der Gemeinde Oftersheim, die in den App-Stores von Apple und Google kostenlos heruntergeladen werden kann, steht dieser Service auf der Startseite unter dem Button „Landtagswahl“ ebenfalls zur Verfügung.
Dieser Dienst steht – von einzelnen Wartungsarbeiten des Kommunalen Rechenzentrums KOMM.ONE abgesehen – bis Donnerstag, 05.03.2026, 12:00 Uhr, rund um die Uhr zur Verfügung.
Beantragung per QR-Code
Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstabe gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Dieser Dienst steht ebenfalls bis Donnerstag, 05.03.2026, 12:00 Uhr, zur Verfügung.
Zustellung der Briefwahlunterlagen
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post bzw. Amtsboten zugestellt. Der rote Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG entgeltfrei befördert.
Die Wahlbriefe sollten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 05.03.2026) an das Wahlamt zurückgesandt werden. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr in den Rathausbriefkasten, Mannheimer Straße 49, eingeworfen werden.
Mit Blick auf den starken Anstieg des Briefwahlanteils bei den vorangegangenen Wahlen steht ein zusätzlicher grüner Briefkasten im Zugangsbereich des Rathauses bereit, der ausschließlich für den Einwurf von Briefwahlunterlagen und Wahlscheinanträgen vorgesehen ist.
Neues Wahlsystem
Nach Art. 28 der Landesverfassung werden in Baden-Württemberg die Abgeordneten nach einem neuen Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl (Bewerbung in einem der 70 Wahlkreise) mit den Grundsätzen der Verhältniswahl (Zuteilung der Mandate an die Parteien nach Stimmenproporz) verbindet.
Erstmals hat jeder Wähler zwei Stimmen, eine für die Wahl eines Kreiswahlvorschlags (Erststimme) und eine für die Wahl einer Landesliste (Zweitstimme).
Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter in einem der 70 Wahlkreise persönlich gewählt. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 09. Januar 2026 acht Parteien im Wahlkreis 40 (Schwetzingen) zur Landtagswahl zugelassen, die im Erststimmenbereich auf der linken Hälfte des Stimmzettels zu finden sein werden.
Die Zweitstimme bestimmt über die Verteilung der Sitze auf die Parteien im Landtag. Insgesamt setzt sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen.
Viele interessante Informationen zur Landtagswahl, zum neuen Wahlrecht, zum Wahlsystem und zu Parteien und Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Landeszentrale für Politische Bildung unter www.landtagswahl-bw.de.
Unter dem nachfolgenden Link sind diese Informationen auch in einfacher Sprache aufbereitet: Einfach wählen gehen - in leichter Sprache | Landtagswahl