Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Oftersheim ist bemüht, ihre Website www.oftersheim.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind grundsätzlich bis auf die unter dem nächsten Punkt genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente sind noch nicht alle, jedoch größtenteils auf ein barrierefreies Format umgestellt worden. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.
- Auf den Seiten mit veröffentlichten Grafiken oder Bilder können teilweise die Textbeschreibungen fehlen
- Sitzungsvorlagen- und Dokumente unseres Ratsinformationssystem können derzeit technisch noch nicht barrierefrei veröffentlicht werden
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.oftersheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.01.2025 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.
Sie wurde am 19.10.2026 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit/-Armut oder sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.oftersheim.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Ihr Ansprechpartner hierfür ist die kommunale Pressestelle:
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Oftersheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im oben stehenden Text.
Falls die Gemeinde Oftersheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist oder nicht zufriedenstellend auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
