BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit/-Armut

Die Gemeinde Oftersheim ist bemüht, ihre Website www.oftersheim.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht komplett barrierefrei. Für diese wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG weiterhin geltend gemacht:

   PDF-Dokumente sind noch nicht alle auf ein barrierefreies Format umgestellt worden
   Auf den Seiten mit veröffentlichten Grafiken oder Bilder können teilweise die Textbeschreibungen fehlen
   In den Videos sind keine Audiodeskriptionen eingebunden
   Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.oftersheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.01.2025 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.
Sie wurde am 11.06.2026 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit/-Armut oder sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.oftersheim.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 


Ihr Ansprechpartner hierfür ist die kommunale Pressestelle:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mannheimer Straße 49
68723 Oftersheim

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Oftersheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im oben stehenden Text.

Falls die Gemeinde Oftersheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist oder nicht zufriedenstellend auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.