Räumpflicht bei Schnee und Eis
Die Gemeindeverwaltung informiert
Von Montag bis Freitag muss der Gehweg bis 7.00 Uhr, Samstag bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut werden.
Derzeit liegt auf vielen Gehwegen vor Privathäusern Streusalz. Der Einsatz von Streusalz ist aber nicht erlaubt. Ausnahme: bei Glatteis. Hier ist der Einsatz so gering wie möglich zu halten. Im Wohngebiet Nord-West ist die Verwendung von Streusalz wegen der Pflasterbeschaffenheit allerdings auch bei Eisregen verboten.
Oftersheimer Bürger*innen können sich für den Eigenbedarf an Lagerstellen mit Edelsplitt kostenlos selbst versorgen.
Der Bauhof hat den Auftrag, die Straßen, Gehwege vor gemeindeeigenen Grundstücken sowie Radwege und Unterführungen im gesamte Gemeindegebiet bei Eis und Schnee verkehrssicher zu machen, hierzu wird – wenn nicht anders möglich - auch Streusalz verwendet.
Das Umweltbundesamt informiert: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz
Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar).
Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.
Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen: Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.