Landtagswahl ab 16 Jahren: Infos im JUZ

Flyer Einladung Infos zur Landtagswahl im JUZ

JUZ und Jugendreferat informieren

Am 8. März 2026 ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Wer an diesem Tag das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist wahlberechtigt. Vielleicht habt Ihr offene Fragen wie z.B.:  Wie kann ich meine Stimme abgeben: per Briefwahl oder persönlich? Und wo gehe ich dazu hin? Und wer oder was wird denn eigentlich gewählt? Kann mein/e Freund*in aus dem Nachbarort auch bei uns wählen? Wir hatten vor, zusammen hinzugehen. Welche Aufgaben übernimmt ein Landtagsabgeordneter?
Du willst mehr wissen? Dann komm‘ am 25. Februar um 16.30 Uhr ins JUZ, um bei einer köstlichen Waffel alles Wissenswerte zur Landtagswahl zu erfahren. Hier gibt’s Antworten auf Deine Fragen – und dazu die perfekte Gelegenheit, mit Freunden abzuhängen und zu quatschen!