Ankündigung von Kartierungsarbeiten im Projekt „P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“ des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

TransnetBW informiert
Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiberin das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg und ist gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet das Stromnetz instand zu halten, zu optimieren und bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu dient auch das Projekt „P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“. Hierbei wird die bestehende Freileitung um einen weiteren 380kV-Stromkreis zubeseilt. Darüber hinaus sind Netzverstärkungsmaßnahmen in den betroffenen Schaltanlagen erforderlich. TransnetBW befindet sich aktuell in der Vorbereitung zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen. In diesem Zusammenhang sind Kartierungsarbeiten geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.
Ab voraussichtlich KW 09/2026 wird das von TransnetBW beauftragte Unternehmen, Baader Konzept GmbH, Kartierungsarbeiten zur Bestandsaufnahme ökologischer, biologischer, geographischer oder geologischer Sachverhalte durchführen. Die Kartierungsarbeiten werden voraussichtlich bis KW 35/2026 abgeschlossen sein. Die betroffenen Flurstücke sind nachfolgend aufgelistet.
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Je nach Artengruppe
erfolgen diese in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Schlangenbrettern, Haselmaus-Tubes, Reusen oder Hydrophon sowie Hand- und Kescherfängen. Sofern das von TransnetBW beauftragte Unternehmen für die Kartierungen Elemente ausbringen muss, werden die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Flurstücke gesondert per Schreiben im Vorfeld informiert. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis hin zu mehreren Stunden pro Tag.
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden. Diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Informationen rund um das Projekt finden Sie auch online auf der Projektwebseite unter: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/netzverstaerkung-neckar-odenwald/projektportraet
Kontakt zum Projekt von TransnetBW:
TransnetBW GmbH
Frau Anja Putterstein
Gebäude Look21
Heilbronner Straße 51-55
70191 Stuttgart
dialognetzbau@transnetbw.de
0800/3804701
Flurstücksnummern Gemarkung Oftersheim:
3328; 3328/1; 3328/2; 3328/3; 3328/7; 3328/12; 3328/13; 3328/14; 3328/16; 3328/17; 5642; 5654; 5656; 5656/1; 5659; 5660; 5661; 5662; 5665; 5666; 7223; 7224; 7225; 7226; 7227; 7228