Straßenverkehr: Runter vom Gas zum Schutz wandernder Amphibien sowie ihrer Helferinnen und Helfer

Verkehrsschilder mit Warnhinweis zur Amphibienwanderung

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert

Wenn die Temperaturen steigen und die Natur langsam wieder erwacht, machen sich alljährlich auch Frösche, Kröten, Molche und Salamander auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Auf ihrem Weg müssen sie häufig Straßen überqueren – und geraten dabei in Gefahr. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, in den kommenden Wochen besonders umsichtig zu fahren und im Bereich der Wanderstrecken den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.
 
Als Faustregel für den Beginn der Amphibienwanderung gelten mehrere Nächte mit Temperaturen von etwa vier bis fünf Grad plus und Regen. Sobald diese Bedingungen eintreten, werden entlang zahlreicher Strecken im Landkreis verkehrsrechtliche Maßnahmen aktiviert. Dazu gehören Warnleuchten, Gefahrzeichen, Überholverbote, Geschwindigkeitsreduzierungen sowie – an besonders sensiblen Stellen – zeitlich begrenzte Straßensperrungen. Diese Regelungen dienen nicht nur dem Schutz der Amphibien, sondern auch der Sicherheit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die während der Wanderphase Tiere einsammeln und sicher über die Straßen tragen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei Sammelaktionen stets Warnkleidung zu tragen ist und die Fahrbahn nur in unbedingt notwendigem Umfang betreten werden darf. Die angeordneten Maßnahmen werden ausschließlich für die Dauer der tatsächlichen Wanderaktivitäten in Betrieb genommen. Sobald keine Amphibien mehr unterwegs sind, werden Beschilderungen und Sperrungen wieder aufgehoben.
 
Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken geboten:
K 4160 – Bammental: Beschilderung nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der GegenrichtungL 2311 – Eberbach-Friedrichsdorf: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und WarnleuchtenL 2311 – Eberbach-Gaimühle: 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und WarnleuchtenB 45 – Eberbach (Gammelsbachtal): im Bereich der Fischteiche 50 km/h zwischen 20 und 6 UhrGaiberg – Panoramastraße und Hauptstraße: Beschilderung „Amphibienwanderung“L 535 – Heiligkreuzsteinach: 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr am südlichen OrtseingangL 530 – Helmstadt-Bargen – Flinsbach: 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, WarnleuchtenK 4187 – Helmstadt-Bargen/Ingelheimer Hof: 30 km/h; zusätzlich nächtliche Sperrung 19–6 Uhr, Anlieger freiB 3 – Hemsbach–Laudenbach: Warnbeschilderung nach den OrtstafelnL 596 – Hirschberg-Großsachsen: Beschilderung und gelbe WarnleuchtenK 4250 – Ketsch–Schwetzingen: 50 km/h zwischen 19 und 6 UhrL 532 – Lobbach (Gewerbegebiet bis Golfkreisel): 30 km/h zwischen 20 und 6 UhrK 4178 – Meckesheim-Mönchzell – Lobbach-Lobenfeld: WarnbeschilderungGemeindeverbindungsstraße Mühlhausen-Tairnbach–Dielheim: BeschilderungB 39/K 4271 – Mühlhausen Rückhaltebecken: Beschilderung und WarnleuchtenK 4284 – Neckarbischofsheim: 30 km/h zwischen 20 und 6 UhrK 4101 – Neckargemünd-Dilsberg – Mückenloch: BeschilderungK 4103 – Neckargemünd-Neckarhäuserhof – Schönbrunn-Haag: 30 km/h zwischen 19 und 6 UhrK 4157 – Nußloch-Maisbach sowie Ochsenbach – Gauangelloch: Beschilderung und WarnleuchtenRauenberg – Schlossstraße: BeschilderungSandhausen – Ostlandstraße und Am Galgenbuckel: BeschilderungL 535 – Schönau Neckarsteinacher Straße: 30 km/h zwischen 19 und 6 UhrSchönau – An der Klinge / Hasselbacher Hof / Lindenbach: BeschilderungK 4105 – Schönbrunn – Schwanheim: 30 km/h zwischen 18.30 und 6 Uhr, WarnleuchtenK 4108 – Schwanheim - Allemühl: 30 km/h zwischen 19 und 6 UhrSchriesheim – L 596/L 596a/L 536: Beschilderung, zeitlich begrenzte Tempolimits von 18.30 bis 6 Uhr, zusätzliche Zeichen „Fußgänger“ in beiden FahrtrichtungenSchriesheim Eisengrubweg und Blütenweg/Wendehammer / Eichenweg – Wendehammer: Beschilderung L 546 – St. Leon-Rot: Beschilderung bei SammelaktionenWaibstadt – Kappisweg: BeschilderungWaibstadt-Daisbach – Daisbachtalstraße: 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr K 4200 – Wiesenbach-Langenzell – Neckargemünd-Dilsbergerhof: BeschilderungL 532 – Wiesenbach – Lobbach: 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr
 
Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Straßen:
Hemsbach – Balzenbach, Gemeindeverbindungsweg: Absperrschranken und WarnleuchtenMeckesheim-Mönchzell – Eschelbronn, Straße „Am Mühlwald“: Sperrung 19 bis 6 UhrK 4159 – Ochsenbach – Schatthausen: nächtliche Sperrung 20 bis 7 UhrWaibstadt – Alte Waibstadter Straße / Kühnbergweg: Sperrungen 18 bis 7 Uhr bzw. 20 bis 7 Uhr, Anlieger frei
 
Das Amt für Straßen- und Radwegebau hat bereits damit begonnen, die erforderlichen Verkehrszeichen aufzustellen. Das Landratsamt dankt allen ehrenamtlichen Amphibienschützerinnen und Amphibienschützern für ihr Engagement und bittet die Bevölkerung, sie durch rücksichtsvolles Fahrverhalten zu unterstützen.

S. Hartmann