Solarstrom einfach an die Nachbarschaft verkaufen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert

In Deutschland sind aktuell über fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb. Ein wesentlicher Teil des erzeugten und nicht verbrauchten Stroms fließt ins Netz und wird vergütet. Ab dem 01. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes ermöglichen. Ab Juni 2028 muss dies auch mit Beteiligten in direkt benachbarten Netzgebieten möglich sein. Energy Sharing ist ausschließlich für Strom aus erneuerbaren Energien möglich, und kann aus Erzeugungs- oder Energiespeicheranlagen stammen. Fragen zum Thema Erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.Energy Sharing muss zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart werden. Dazu sind zwei Verträge erforderlich: ein Vertrag regelt den Umfang der gemeinsamen Nutzung und der zweite ist ein Stromliefervertrag.