Hinweise zur Landtagswahl am Sonntag, 08.03.2026
Das Wahlamt informiert
Auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, das allen Wahlberechtigten bis 15.02.2026 zugestellt wurde, ist vermerkt, in welchem Wahlbezirk und welchem Wahllokal jeder Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann. Es wird dringend gebeten, dieses Schreiben zum Wahlgang mitzubringen.
Aufgrund des stark angestiegenen Briefwähleranteils in den vergangenen Jahren wurden für die Gemeinde Oftersheim – wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen – sieben allgemeine Wahlbezirke und sechs Briefwahlbezirke gebildet:
Wahlbezirk 01: Rose-Saal, Mannheimer Str. 95
Wahlbezirk 02: Karl-Frei-Sporthalle, Hardtwaldring 16
Wahlbezirk 03: Karl-Frei-Sporthalle, Hardtwaldring 16
Wahlbezirk 04: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16
Wahlbezirk 05: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16 Wahlbezirk
06: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16 Wahlbezirk
07: Siedlerheim, Am Kuhbrunnenweg 1
Briefwahlbezirk 1: Verwaltungsgebäude, Bürgersaal, Eichendorffstr. 2
Briefwahlbezirk 2: Verwaltungsgebäude, Gewölberaum, Eichendorffstr. 2
Briefwahlbezirk 3: Gemeinschaftshaus, Mannheimer Str. 59, EG
Briefwahlbezirk 4: Kindertagesstätte Fohlenweide, Fohlenweide 20
Briefwahlbezirk 5: Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte, Albert-Schweitzer-Str. 43
Briefwahlbezirk 6: Evangelischer Gemeindesaal,
Mit Ausnahme des Siedlerheims sind alle Wahllokale rollstuhlgerecht.
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale sind am kommenden Wahlsonntag von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend erfolgt die ebenfalls öffentliche Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts geschieht. Die Ermittlung des örtlichen Gesamtergebnisses erfolgt im Rathaus, das jedoch am Wahlsonntag nach 18.00 Uhr nicht geöffnet ist.
Stimmabgabe
Zur Stimmabgabe sind das Wahlberechtigungsschreiben und ein gültiger Personal-ausweis/Reisepass mitzubringen. Jeder Wahlberechtigte hat erstmals zwei Stimmen und wählt damit im Wahlkreis 40 (Schwetzingen) mit der Erststimme einen Wahlkreisbewerber und mit der Zweitstimme eine Partei. Wie bei den vorangegangenen Bundestags- und Landtagswahlen wird es auch bei dieser Wahl keine Stimmzettelumschläge geben. Der Stimmzettel wird also nach dem Ausfüllen in einer Wahlkabine des Wahlraumes zur Wahrung des Wahlgeheimnisses so gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und danach in die Wahlurne geworfen.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlanträge können von Wahlberechtigten mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsschreiben, per E-Mail oder Fax bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr, beim Wahlamt, Mannheimer Straße 49, gestellt werden. Im Falle einer Beantragung per E-Mail oder Fax müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen auf elektronischem Wege entweder über die Gemeindewebsite www.oftersheim.de, die Gemeinde-App oder per QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben ist nach Donnerstag, 05.03.2026, 12.00 Uhr, nicht mehr möglich.
Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugegangen sind oder Sie diese verloren haben, besteht noch die Möglichkeit bis spätestens Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das Wahlamt hat für diese Fälle am Samstag, 07.03.2026, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. In Krankheits- oder Quarantänefällen bzw. bei Wahlberechtigten, die ohne Verschulden nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, besteht am Wahltag bis 15.00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wer für andere Personen einen Briefwahlantrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Rückgabe der Wahlbriefe
Das Wahlamt weist darauf hin, dass bei fehlender Unterschrift auf dem Wahlschein der Wahlbrief zurückzuweisen ist und bittet um entsprechende Sorgfalt beim Ausfüllen der Wahlunterlagen. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme abzugeben, können sich einer Vertrauensperson bedienen. Diese muss die Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl unterzeichnen.
Nach Möglichkeit sollte der Wahlbrief in den Briefkasten des Wahlamts, Mannheimer Straße 49, eingeworfen werden, um sicherzustellen, dass der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingeht. Aufgrund des starken Anstiegs des Briefwahlanteils steht ein zusätzlicher grüner Briefkasten im Zugangsbereich des Rathauses bereit, der ausschließlich für den Einwurf von Briefwahlunterlagen vorgesehen ist.
Öffnungszeiten des Wahlamts am Wahlwochenende
Das Wahlamt, Mannheimer Straße 49, ist am Wahlwochenende wie folgt geöffnet:
· Freitag, 06.03.2026, 08.00-15.00 Uhr /Samstag, 07.03.2026, 10.00-12.00 Uhr / Sonntag, 03.2026, 08.00-18.00 Uhr (Wahltag)
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamts, die telefonisch unter 06202/597-0 oder per E-Mail unter wahlamt@oftersheim.de erreichbar sind, stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Präsentation der Wahlergebnisse
Die Präsentation der Wahlergebnisse erfolgt am Wahlabend ausschließlich über die Gemeindewebsite www.oftersheim.de sowie die Gemeinde-App. Eine Präsentation in Präsenz ist bei dieser Wahl nicht vorgesehen.
