Führerschein-Pflichtumtausch: Fristen beachten

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Das Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist darauf hin, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens zum 19. Januar 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Der Umtausch erfolgt nach einem gestaffelten Zeitplan und betrifft ausschließlich das Dokument. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt unverändert gültig. Hintergrund der Maßnahme ist die EU-weite Vereinheitlichung der Führerscheindokumente sowie die Erhöhung der Fälschungssicherheit. Die neuen Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
 
Fristen nach Ausstellungsjahr:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren sind. Diese können ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Wer die jeweils geltende Frist versäumt, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen.
 
So funktioniert der Umtausch:
Für den Pflichtumtausch ist ein Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Dieser kann bequem unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch online vereinbart werden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass aktueller Führerschein biometrisches Passfoto (in Papierform)
 
Die Gebühr beträgt 32,90 Euro inklusive Versand. Die Herstellung des neuen Führerscheins erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin und dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
 
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises unter
www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar.

S. Hartmann