Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof 

Blick in den Friedhof

Das Friedhofsamt informiert
 

In der 22. KW ab dem 26.05.2026 wird die Firma Becker & Weissbach GbR im Auftrag der Gemeinde die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof vornehmen.
Nicht verkehrssichere Grabmale werden mit einem Hinweisschild gekennzeichnet bzw. umgelegt. Die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten werden von unserer Friedhofsverwaltung diesbezüglich angeschrieben. Reparaturbedürftige Grabmale sind durch einen Steinmetz bis spätestens 10. Juli 2026 wieder in einen verkehrssicheren Zustand bringen zu lassen.
Nach angemessener Frist findet eine Nachkontrolle der beanstandeten Grabmalanlagen statt. Grabmalanlagen, für die dann noch keine Abnahmeprüfung vorliegt, müssen dann auf Kosten der jeweils Verantwortlichen nochmals geprüft werden. Ein beschädigtes Grabmal, das nicht fachgerecht instandgesetzt wurde, ist im Übrigen nicht zulässig.
Gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg hat die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. In § 9 der Unfallverhütungsvorschrift (VSG 4.7 vom 01.01.2000, Stand April 2010) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist geregelt, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen sind.