Gewässerökologieprojekt: Zusammenlegung Leimbach / Landgraben zwischen Sandhausen und Oftersheim (M5)
Regierungspräsidium Karlsruhe informiert
Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe plant ein Gewässerökologieprojekt zur Zusammenlegung des Leimbachs und des Landgrabens zwischen Sandhausen und Oftersheim (siehe Projektseite). Das Vorhaben befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Anlässlich der anstehenden Offenlage der Antragsunterlagen wurde am 8. Juni 2026, eine Veranstaltung zur Information der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt. Die gut 100 Teilnehmenden waren vorrangig die Eigentümerinnen/Eigentümer und Nutzerinnen/Nutzer der durch das Vorhaben tangierten Grundstücke. Sie nutzten die Gelegenheit, um sich einen Überblick über Stand und Inhalte des Projekts zu verschaffen und ihre Fragen dazu im direkten Gespräch mit dem Planungsteam zu klären.
Das Vorhaben steht im Kontext weiterer Maßnahmen am Leimbach und Hardtbach, die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geplant und zum Teil bereits umgesetzt wurden. Ziel der Leimbach-Hardtbach-Projekte ist es, den Hochwasserschutz am Leimbach zwischen Wiesloch und Oftersheim erheblich zu verbessern und gleichbedeutend die Gewässerökologie am Leimbach im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie deutlich aufzuwerten. Die Projekte wurden in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern, den betroffenen Kommunen und den kommunalen Zweckverbänden geplant.
Ziel der Maßnahme M5 ist es, die Gewässerökologie im Abschnitt zwischen Sandhausen und Oftersheim zu verbessern. Erreicht werden soll dies beispielsweise durch eine ökologische Aufwertung der Gewässerstruktur mit geschwungener Linienführung sowie der Anlage einer naturnahen Ufervegetation, die unter anderem aus Röhrichten, Hochstauden und Gehölzen bestehen wird. Das Gewässer soll außerdem ohne Querbauwerke durchgängig gestaltet werden, sodass Fische und andere Kleinstlebewesen das Gewässer problemlos passieren können. Für die Bürgerinnen und Bürger soll das Gewässer ein abwechslungsreicher und attraktiver Bestandteil der Landschaft zwischen den beiden Ortslagen werden. Die Planung beinhaltet eine Zusammenlegung der beiden Gewässerverläufe von Leimbach und Landgraben in diesem Abschnitt. Dafür müssen teilweise landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Kleingärten erworben oder bauzeitlich genutzt werden.
Vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme, ist zunächst noch das Planfeststellungsverfahren (Genehmigungsverfahren) abzuschließen. Dieses beinhaltet eine Offenlage der Planungsunterlagen im Landratsamt, beziehungsweise bei den betroffenen Kommunen sowie online bei der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, über einen Zeitraum von vier Wochen. Der Beginn der Offenlage ist noch im Juni 2026 geplant.
Eventuelle Einwendungen werden von der Genehmigungsbehörde geprüft, erörtert und abgewogen. Erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses können weitere Schritte zu Grunderwerb und Ausschreibungen der weiteren Planungs- und Bauleistungen starten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird darüber erneut informieren.
Die Vorträge aus der Veranstaltung sowie alle weiteren Informationen zum Vorhaben finden sich auf der Projektseite im Internet:
https://rpk.baden-wuerttemberg.de/Zusammenlegung-Leimbach-Landgraben
I. Feilhauer
