Kreisforstamt warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr und sperrt ab Freitag, 19. Juni, Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene bis auf Weiteres

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert
Aufgrund der großen Hitze, die für die kommenden Tage erwartet wird, sowie der anhaltenden Trockenheit sperrt das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene ab Freitag, 19. Juni, bis auf Weiteres. Grund für die Maßnahme ist die hohe Waldbrandgefahr: Im Rheintal wird demnächst mit der Stufe 4 von 5 die zweithöchste Waldbrandstufe erreicht. Betroffen sind die Wälder auf den Gemarkungen der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schwetzingen und Walldorf. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.
Waldbrände stellen eine erhebliche Gefahr für unsere Wälder und die darin lebenden Tiere dar. Besonders in den warmen Monaten und in Zeiten mit wenig Niederschlag ist die Gefahr von Waldbränden stark erhöht. Diese Brände können nicht nur große Flächen Wald vernichten, sondern damit auch die Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten gefährden und die Luftqualität beeinträchtigen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage macht das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises auf die Gefahr von Waldbränden aufmerksam. Auch in den darauffolgenden Tagen ist keine Besserung in Sicht. Die aktuelle Waldbrandgefahr kann jederzeit auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) unter der Adresse www.dwd.de eingesehen werden.
Brandgefahr: Das gilt jetzt im Wald
Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in unseren Wäldern besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden.
Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit in unseren Wäldern zu gewährleisten. Das Kreisforstamt appelliert deshalb an alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt.
Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrungen und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.
S. Hartmann