Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern nur bei ausreichenden Wasserständen erlaubt
Der Rhein-Neckar-Kreis informiert
Wie bereits in den zurückliegenden Jahren setzt die derzeitige Wetterlage den Flüssen und Bächen im Rhein-Neckar-Kreis wieder erheblich zu. Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. Besonders stark betroffen sind die kleineren Gewässer mit ohnehin geringer Wasserführung.
Nach den aktuellen Wettervorhersagen wird diese Trockenheit noch weiter andauern. Aus diesem Grund weist das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises darauf hin, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs unzulässig ist, wenn kein ausreichendes Wasserdargebot mehr vorhanden ist. Grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen nur entnommen werden, solange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet.
Sofern die Mindestwassermenge in einzelnen Gewässern nicht mehr erreicht ist, gilt für Niedrigwasserzeiten folgende Rechtslage:
Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiter möglich. Ein Anstauen von Wasserläufen ist generell ohne entsprechende Erlaubnis untersagt. Die Entnahme mit Pumpen überschreitet den Gemeingebrauch und ist ebenfalls nicht zulässig. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft.
Für Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis. Wenn die Erlaubnis Regelungen zur Einstellung der Entnahme aufgrund von Niedrigwasser enthält, sind diese zu beachten.
Sollten die Erlaubnisse keine Regelungen zum Thema Niedrigwasser enthalten, ruft das Landratsamt dazu auf, von der Erlaubnis möglichst keinen oder nur sehr zurückhaltenden Gebrauch zu machen. In Einzelfällen kann das Landratsamt bestehende Erlaubnisse durch entsprechende Auflagen ergänzen. Diese einschränkenden Regelungen gelten dann so lange, bis sich die Situation in den Gewässern nach dem Ende der Trockenperiode und mit steigenden Wasserständen deutlich entspannt hat.
Für Bürgerinnen und Bürger ist vor Ort oft nicht eindeutig erkennbar, ob in einem Gewässer noch eine ausreichende Wasserführung vorhanden ist. Angesichts der derzeit kreisweit vorherrschenden Niedrigwasserbedingungen empfiehlt das Landratsamt daher, auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen möglichst zu verzichten.