Bisam- und Nutria-Bekämpfung am Leimbach

Nutria (Myocastor coypus) (Quelle: Rolfes/DJV)
Nutria (Myocastor coypus) (Quelle: Rolfes/DJV)

Das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer ist u.a. für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung und deshalb auch für den Leimbach und den Landgraben zuständig.
Ein Großteil der Schäden an den Dämmen bzw. Böschungen des Leimbachs ist auf die Wühltierbauten der Bisam und Nutrias zurückzuführen. Die Wühltiere gefährden dadurch die für den Hochwasserschutz notwendige Stabilität der Uferböschung.
Da die Populationen stark gewachsen sind, müssen nun dauerhaft Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Daher intensiviert das Regierungspräsidium als zuständige Behörde (in Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen) die Nutriabejagung (Lebendfallen) und Bisambekämpfung (Schlagfallen). Für die Bekämpfung der Bisamratte und die Bejagung der Nutrias liegen dem Regierungspräsidium entsprechende Genehmigungen vor. Das Regierungspräsidium hat einen Jäger mit der Ausführung beauftragt.
Derzeit werden entlang der Böschungen am Leimbach und Landgraben Fallen zur Bisambekämpfung aufgestellt. Um Verletzungen durch die Fallen zu vermeiden, dürfen die Fallen nicht berührt werden, und Hunde müssen an der Leine geführt werden.
An den entsprechenden Gewässerabschnitten sind Warnhinweise in Abstimmung mit den Kommunen aufgestellt.