Keine Sprechzeiten am 2. Januar

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Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert

 
Die Behörden des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis sind auch „zwischen den Jahren“ – also am 29. und 30. Dezember – zu den normalen Öffnungszeiten zu erreichen. Geschlossen bleibt die Kreisverwaltung neben den Feiertagen, Heiligabend und Silvester lediglich am Freitag, 2. Januar 2026.
 
Von diesem Schließtag betroffen ist nicht nur das Hauptgebäude in der Heidelberger Kurfürsten-Anlage 38-40 mit all seinen Ämtern, sondern auch die Außenstellen des Landratsamtes einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.
 
Für persönliche Vorsprachen ist übrigens generell eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Dies ist online möglich im Bürgerservice-Portal des Landratsamtes, www.service-rnk.de . Dort stehen auch bereits viele Verwaltungsdienstleistungen und Formulare digital zur Verfügung.