Informationen für Hundebesitzer*innen und Spaziergänger*innen im Außenbereich Oftersheims
Das Umweltamt informiert
Wie jedes Jahr ist vom 01. Februar bis zum 31. August die Brut- und Setzzeit der Wildtiere. In dieser Zeit gilt in Oftersheim eine generelle Leinenpflicht im gesamten öffentlichen Bereich, also im Wald, auf Feldern, Wiesen und Böschungen. Durch die Einhaltung dieser Regelung können Jungtiere geschützt werden, die sich in dieser Zeit in ihrer Entwicklung befinden.
Indem Sie Ihre Hunde an der Leine halten, tragen Sie dazu bei, dass Wildtiere ungestört ihre Jungen großziehen können. Und auch außerhalb dieser Zeit ist es wichtig, sensibel zu sein und Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen. Mit dem nötigen Maß an Rücksicht kann ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier gewährleistet werden. Bitte halten Sie sich auch an das Wegegebot.
Ein Verstoß gegen die Anordnung der generellen Leinenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Außerdem wichtig zu wissen: Felder sind landwirtschaftliche Flächen, die auch außerhalb der Vegetationsphase nicht betreten werden dürfen, da es sich um Privatgelände handelt.