Neue Regeln ab Juni 2026 im Landesnichtraucherschutzgesetz

Durchgestrichene Zigarette

Das Ordnungsamt informiert

Am 1. Juni 2026 treten neue Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg in Kraft. Vor allem im öffentlichen Bereich werden die Anordnungen zum Nichtraucherschutz verschärft. 
Rauchverbot auf Kinderspielplätzen
Das Rauchen auf allen öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen wird vollständig untersagt, um Kinder konsequent vor Tabakrauch zu schützen. Auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln wird künftig strenger geahndet.
Rauchverbot an Bahnhöfen und Bushaltestellen
Ebenfalls neu ist das Rauchverbot an Straßenbahn- und Bushaltestellen und anderen Wartebereichen des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Verbot gilt sowohl in überdachten Wartezonen als auch im unmittelbaren Umfeld der Haltestellen. Das Rauchverbot an den Bahnhöfen umfasst auch Bahnsteige, Unterführungen, Zugänge und weitere publikumsintensive Bereiche. Ausnahmen sind klar gekennzeichnete Raucherbereiche.
Freibad: Rauchen nur im ausgewiesenen Bereich
In Freibädern bleibt das Rauchen grundsätzlich verboten. Nur speziell eingerichtete Raucherzonen dürfen weiterhin genutzt werden. 
Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen
Unverändert bleibt das umfassende Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und weitere Bildungseinrichtungen, Pflege- und andere Gesundheitseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen, Sport- und Mehrzweckhallen.
Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.