Neues Fördermodell ab 2027: Bestehende Riester-Verträge laufen aber weiter

Deutsche Rentenversicherung

Riester-Rente wird durch Altersvorsorgedepot abgelöst

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für die staatlich geförderte private 
Altersvorsorge. Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge? 
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt einen 
Überblick.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können auch nach der Reform 
und dem bisherigen Fördermodell weiter bespart werden. Es erfolgt keine 
automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können jedoch keine neuen 
Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Kann ich in das neue Fördermodell wechseln?
Ja. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann in das neue Altersvorsorgedepot 
wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Ob sich ein 
Wechsel lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation 
ab. Dabei können Wechsel-Kosten entstehen.

Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Ja. Riester-Verträge können noch bis Ende 2026 mit dem bisherigen 
Fördermodell abgeschlossen werden. Ob ein Neuabschluss sinnvoll ist, hängt von 
den Lebensumständen ab. Beispielsweise können Familien mit Kindern und
Menschen mit geringerem Einkommen von der aktuellen Riester-Förderung 
besonders profitieren. Ein späterer Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist bei 
Bedarf jederzeit möglich. 

Gibt es künftig auch eine Förderung für Selbständige?
Ab 2027 wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Künftig können 
grundsätzlich auch Selbständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer 
Versorgungseinrichtungen unmittelbar von der staatlichen Förderung profitieren.

Welche Lösung in der privaten Altersvorsorge ist für mich die Beste?
Lassen Sie sich kostenfrei, unabhängig und individuell von der DRV BW beraten. 
Gemeinsam mit den Altersvorsorgeberaterinnen und -berater finden Sie heraus, 
welche Förderung für Sie den größten Vorteil bietet.

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