Richtigstellung zum Umtausch von Führerscheinen

Die Gemeindeverwaltung informiert

In der Ausgabe der Schwetzinger Zeitung vom vergangenen Samstag, 19. September 2026 wurde im Zusammenhang mit dem Umtausch von Führerscheinen fälschlicherweise angegeben, dass der Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Oftersheim, Mannheimer Straße 49, gestellt werden könne.
Diese Information ist nicht korrekt.
Der Antrag kann ausschließlich direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Neckar-Kreises gestellt werden.
Die Gemeinde Oftersheim bittet darum, dies bei der Antragstellung zu beachten. Wir bedauern die durch die fehlerhafte Veröffentlichung entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten um Verständnis.