Freibad und Freizeitbad "bellamar"

 

 

 

 

 

 

Odenwaldring
68723 Schwetzingen
Tel. 06202 - 97 82 80
info@bellamar-schwetzingen.de

Das beliebte Freibad und Freizeitbad "bellamar", eine regionale Attraktion unter den Erlebnisbädern, wird seit 1981 gemeinsam von der Stadt Schwetzingen und der Gemeinde Oftersheim betrieben und finanziert.


Diesem Freizeitbad kam damals bundesweit Vorbildcharakter zu auch bezüglich des Investitions- und Betriebskostenanteils der Gemeinde Oftersheim, der mit 1/3 sehr beachtlich und ein weiterer Beleg für die hervorragende interkommunale Zusammenarbeit in der Region ist.


Diese Freizeitstätte und das angrenzende Freibad, ebenfalls eine vorbildliche Gemeinschaftseinrichtung der beiden Kommunen, hat den Freizeit und Erholungswert in der Region wesentlich geprägt und gesteigert. Inzwischen sind natürlich Sanierungsinvestitionen in beachtlicher Höhe nötig geworden, die auch Angebotstrends berücksichtigen mussten, denn Stillstand beim Bäderbetrieb bedeutet bekanntlich Rückschritt.


Zur Attraktivitätssteigerung wird die Generalsanierung des Freizeitbades ebenso beitragen wie die Saunaerweiterung.

Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten, Eintrittpreisen oder der Saunalandschaft
erhalten Sie unter www.bellamar-schwetzingen.de.

Eintrittsermäßigung "bellamar"

Die Gemeinde Oftersheim räumt entsprechend dem Beschluss des Oftersheimer Gemeinderates folgenden Personenkreisen Vergünstigungen ein, sollten Sie unter den geannten Personenkreis fallen: *

  1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
     
  2. Alleinerziehende Elternteile, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
     
  3. Familien mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigten Kind mit mindestens 50 % Erwerbsminderung die in häuslicher Gemeinschaft leben
     
  4. Empfänger von laufender Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Siehe auch Merkblatt

Der Antrag ist im Bürgerbüro abzugeben bzw. dort werden die Angaben auf Richtigkeit geprüft. Im Anschluß können dann, nach Vorlage des genehmigten Antrages, die Ermäßigungen beim Freizeitbad "bellamar" geltend gemacht werden.