Kindergärten in Oftersheim

In Oftersheim gibt es derzeit sechs Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern ab drei Jahren. Durch diese ist ein vielfältiges Betreuungsangebot vorhanden. Auf den nächsten Seiten sowie im angefügten Übersichtsflyer können Sie sich ein Bild über die verschiedenen Einrichtungen machen. Im Flyer finden Sie auch eine Übersicht über die aktuellen Elternbeiträge. Für weiterführende Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des zuständigen Sachgebiets gerne zur Verfügung.

 

Sachgebiet "Krippen und Kindergärten"

Frau Galina Gavras und Frau Laura Di Candia        
Rathaus Zimmer 28 und 27  
Telefon: 06202/597-128 und -127  

oder per E-Mail an kitas@oftersheim.de

 

Anmeldung für einen Kindergartenplatz

Die Gemeinde Oftersheim legt großen Wert auf ein an den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot. Gerade ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen zur Tagesbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die kontinuierliche und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorgfältige örtliche Bedarfsplanung. Aus diesem Grund erstellt die Gemeinde Oftersheim jedes Jahr einen Bedarfsplan für die örtlichen Krippen- und Kindertageseinrichtungen. In der Regel werden die vorhandenen Platz- bzw. Raumkapazitäten in den örtlichen Einrichtungen dem Bedarf gerecht. Allerdings kann gegebenenfalls nicht immer ein Platz in der Wunscheinrichtung zum gewünschten Zeitpunkt angeboten werden. Selbstverständlich bemühen wir uns jedoch darum, dass Geschwisterkinder nach Möglichkeit in derselben Einrichtung einen Platz erhalten.

Zu Beginn eines Jahres erhalten alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.08. des laufenden Jahres bis 31.07. des Folgejahres den dritten Geburtstag feieren, die Anmeldeunterlagen für einen Kindergartenplatz automatisch per Post. Diese sind ausgeüllt im Wunschkindergarten abzugeben. Für die Zuteilung der Plätze sind die geweiligen Kindergatenleitungen zuständig.

Unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Kinder gegebenenfalls bereits ab dem 33. Lebensmonat aufgenommen werden.