Flurbereinigung Heidelberg-Kirchheim (B 535-BAB-Anschluss) (19.10.05)
Rubrik: | Öffentliche Bekanntmachung |
Herausgeber: |
Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung
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Ort: | OOL-BotHeidelberg-Kirchheim |
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REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE
Referat 36 - Flurneuordnung -
Heidelberg, den 10.10.2005
Az. 2263-B 9.3
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Heidelberg-Kirchheim (B 535-BAB-Anschluss)
Stadtkreis Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
1. Einladung zum Anhörungstermin
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) findet statt am
Mittwoch, den 30. November 2005 um 9.00 Uhr
im Neuen Bürgerzentrum Heidelberg-Kirchheim,
Hegenichstraße 2, 69124 Heidelberg.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.
2. Auslegung des Flurbereinigungsplans
Der Flurbereinigungsplan der Flurbereinigung Heidelberg-Kirchheim (B 535-BAB- Anschluss) liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus
vom Montag, den 07. November 2005 bis Freitag, den 25. November 2005
im Vermessungsamt der Stadt Heidelberg, Gaisbergstraße 7, 11, Zimmer Nr. 205
Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und
Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
3. Erläuterungen zum Flurbereinigungsplan
Jeder Teilnehmer (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigter) erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan („Flurbereinigungsnachweis - Neuer Bestand“), in dem insbesondere seine neuen Grundstücke mit Fläche und Wert aufgeführt sind. Abfindungsanspruch sowie Geldabfindungen, Geldausgleiche und Geldentschädigungen werden in der Anlage „Gegenüberstellung von Anspruch und Abfindung mit Geldausgleich“ nachgewiesen.
Ein Beauftragter der Flurbereinigungsbehörde gibt am Montag, den 07. November 2005 und am Freitag, den 25. November 2005 Auskunft und Aufklärung. Bei berechtigtem Interesse können insbesondere die Lastenblätter an diesen Tagen eingesehen und erläutert werden.
4. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte nach § 14 FlurbG
Durch die Änderungsbeschlüsse Nr. 1 vom 21.07.1994 und Nr. 7 vom 02.09.2002 wur-den die Flurstücke 5658, 5667 und 5668 der Gemarkung Oftersheim sowie das Flur-stück 11430 der Gemarkung Ladenburg in das Verfahren nachträglich einbezogen.
Inhaber von Rechten an diesen Flurstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 36 - Flurneuordnung - anzumelden.
5. Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan
Die Beteiligten können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. Vorher abgegebene Erklärungen werden nicht als Widerspruch gewertet. Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich.
gez. Wiener