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Der Wald als Kuhweide mit Kuhbrunnen (2.8.07)

Rubrik:

Gemeindefest

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Festausschuss

Der Wald als Kuhweide mit Kuhbrunnen

 

 

In Oftersheim haben wir den Straßennamen „Kuhbrunnenweg“. Schon durch diese Straßenbenennung erfahren wir, dass die Oftersheimer Bauern ihre Kühe in den herrschaftlichen Wald zur Weide treiben durften. Dieses Recht zur Waldweide des Rindviehs wurde durch die Oftersheimer Bauern wohl seit dem 13. Jahrhundert ausgeübt. Aus einer Gerichtsakte des Jahres 1410 geht hervor, dass die sieben Hardtgemeinden  den herrschaftlichen Hardtwald (heutiger Staatswald) als Sommerweide für das Vieh benutzen durften. Über die Jahrhunderte musste die Gemeinde immer wieder in Gerichtsverfahren vergeblich um die Anerkennung des Weiderechts kämpfen. Ausgeübt wurde die Waldweide nur durch die Übernahme von Fronarbeiten für den kurfürstlichen Hof. Die alten Weidebücher und Waldordnungen gingen beim Brand von Heidelberg verloren und damit waren alte Weiderechte in Frage gestellt. Nachdem die Kurpfalz durch die Franzosen total verwüstet war, kam es in der Zeit der ungeordneten Staatsführung zu vermehrten Übergriffen und Streitigkeiten um Wald- und Weiderechte im Hardtwald. Diese Zeit fand 1721 ein ende, indem die sieben Walddörfer ihre Weidebezirke, damals Weidstriche genannt, neu zugewiesen bekamen. In der Beschreibung des Oftersheimer Weidstriches werden als Grenzpunkte die hölzerne Brücke über den Hardtbach Richtung Hockenheim, die steinerne Brücke an der Speyerer Straße und das Herzogskreuz erwähnt. Alles Objekte, die dem heimatgeschichtlich interessierten Bürger gut bekannt sind. Zur Waldweide des Rindviehs gehörten auch die Kuhbrunnen als Viehtränken, von denen im 18. Jahrhundert 14 Stück angelegt waren. Diese Kuhbrunnen erinnern an die ungarischen Ziehbrunnen. Im 17. und 18. Jahrhundert war der Wald total überweidet, es wurde zuviel Vieh eingetrieben. Der Baumbestand konnte sich nicht mehr natürlich verjüngen, weil alle jungen Bäume vom Weidevieh total abgefressen wurden. Danach wurden ca. 20 % des Hardtwaldes für die Beweidung gesperrt, so dass sich hier der Baumbestand wieder natürlich verjüngen konnte. Zur Waldweide durfte dann auch nur noch das Rindvieh eingetrieben werden, weil Ziegen und Schafe die jungen Bäume extrem schädigten. Das Oftersheimer Sonderrecht der Pferdeweide begründet sich in den Fuhrleistungen der Oftersheimer Bauern, die den Fruchtzehnten von der Kellerei Schwetzingen zum kurfürstlichen Hof nach Heidelberg brachten.

Auch die Waldweide mit Rind- und Zugvieh wurde in der Hardtordnung der kurpfälzischen Forstverwaltung genau geregelt. Die Hardtordnung von 1785 war in erster Linie eine Strafordnung, in der die Strafen für die einzelnen Arten des Waldfrevels festgelegt sind. Daneben befasst sich die Hardtordnung auch mit der Ausübung der Berechtigungen. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts beschäftigte sich die Staatsverwaltung mit der Abschaffung des Waldweiderechts. Was der Forstverwaltung über Jahrzehnte nicht gelang, erledigte die Finanzverwaltung, indem die Steuer für die Waldweidefläche so hoch angesetzt wurde, dass sie unrentabel wurde. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fand der Waldweidebetrieb, bedingt durch die Intensivierung der Landwirtschaft, ein Ende.