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Baden-Württemberg stellt den Versand von Steuererklärungsvordrucken ein (8.2.12)

Rubrik:

Das Finanzamt Schwetzingen informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Lohnsteuererklärung

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 Baden-Württemberg stellt den Versand von Steuererklärungsvordrucken ein - Grund: Der elektronischen Steuererklärung gehört die Zukunft

Der Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke wird eingestellt. Das gilt erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2011. Baden-Württemberg hat sich entschlossen, wie dies bereits beim Großteil der anderen Bundesländer der Fall ist, keine Steuererklärungsvordrucke mehr zu versenden. Die Gründe hierfür sind unter anderem, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln oder die Steuererklärungsvordrucke direkt aus dem Internet herunterladen.

Die elektronische Steuererklärung setzt sich mehr und mehr durch. Die Steuerverwaltung stellt hierzu kostenlos ihr Verfahren ELSTER zur Verfügung. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen aber auch kommerzielle Steuersoftwareprogramme, die auch die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt bieten. Baden-Württemberg nimmt bei den elektronisch abgegebenen Steuererklärungen den Spitzenplatz unter den Flächenländern ein. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Erklärungen hat sich in den letzten 6 Jahren um über 25 Prozentpunkte verbessert und beträgt heute rund 33 Prozent. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber auch die Möglichkeit, die Steuererklärungsvordrucke elektronisch im Internet auszufüllen und herunterzuladen.

Der zentrale Vordruckversand verursachte in den letzten Jahren einen sehr hohen Aufwand. Die Versendung der Erklärungsvordrucke hat jährlich durchschnittliche Kosten in Höhe von rund 860.000 Euro verursacht. Aufgrund der Vielfalt der mittlerweile für die individuellen Verhältnisse notwendigen Vordrucke wurde deren spezifische Zusammenstellung für den einzelnen Steuerbürger immer schwieriger. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass keine „absolute Zielgenauigkeit“ beim Zentralversand erreicht werden konnte. Wer hat sich bei  Erstellen der Steuererklärung nicht schon über die eine oder andere fehlenden Anlage „geärgert“,  so Jürgen Zimmermann, Pressereferent beim Finanzamt Schwetzingen. Zimmermann weiter, umgekehrt wurde so mancher nicht benötigte Papiervordruck weggeworfen. Die Abschaffung des Versandes der Papiererklärungen trägt somit auch dem Umweltschutz Rechnung.

Mit der Abschaffung des Zentralversands folgt Baden-Württemberg der Mehrheit der Länder. In 12 anderen Bundesländern ist er nicht üblich.

„Wir empfehlen die elektronische Abgabe der Steuererklärung. Sie bietet viele Vorteile. So brauchen z.B. Belege und Bescheinigungen nur auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt zu werden. Im Übrigen können, falls ELSTER bereits im Vorjahr genutzt wurde, die Vorjahresdaten übernommen werden“, so der Pressereferent. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de. Zimmermann gibt noch einen Tipp: Auch im Handel erworbene Steuersoftwear bieten die Möglichkeit die ausgefüllte Steuererklärung elektronisch zu übermitteln.

Darüber hinaus bietet die Steuerverwaltung die Vordrucke auch unter www.fa-baden-wuerttemberg.de elektronisch zum ausfüllen und herunterladen an. Für die Bürger des Landes Baden-Württemberg, die auch zukünftig ihre Steuererklärung auf den amtlichen Papiervordrucken abgeben möchten, werden wie bisher die Vordrucke alsbald in den Finanzämtern sowie in vielen Gemeindeämtern (Standartvordrucke; i.d.R. für Arbeitnehmer und Rentner), u.a. auch im Bürgerbüro der Gemeinde Oftersheim, zur Abholung vorgehalten. Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt auf Anfrage des Bürgers ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Zimmermann bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und dankt den Städten und Gemeinden für ihre bereitwillige Unterstützung.