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Trinkwassernetze werden gechlort - mögliche Ursache gefunden (9.12.16)

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Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung
Rhein-Neckar-Kreis

Wappen Rhein-Neckar-Kreis

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Seit Montag, 12. Dezember 2016, muss das Trinkwasser in Plankstadt vorsorglich gechlort werden. Die erforderliche Chlorung kann aufgrund technischer Zwänge nur in Kombination mit der Chlorung der Trinkwassernetze von Schwetzingen und Oftersheim durchgeführt werden. So lautete die Information aus dem Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Wie die Stadtwerke Schwetzingen mitgeteilt haben, ist die Ursache für die Verunreinigung des Plankstädter Trinkwassers aller Wahrscheinlichkeit nach ausfindig gemacht. Das Technologiezentrum Wasser (TZW) aus Karlsruhe hat nach Kenntnisstand vom Dienstag die neu verlegte Trinkwasserleitung in der Kurfürstenstraße im Bereich der Schwetzinger Oststadt als möglichen Ausgangspunkt identifiziert. Auf gemeinsamen Wunsch der Gemeinde Plankstadt und der Stadtwerke Schwetzingen wurde das TZW mit der Ursachenforschung und der Auswertung der Beprobungen beauftragt.

"Das chlorierte Wasser kann konsumiert werden“, informiert Dr. Andreas Welker, Leiter des Referats Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt am 9. Dezember 2016 die Bevölkerung. Die Chlorierung kann jedoch zu geschmacklichen Veränderungen des Trinkwassers führen. Ebenso wird ein leichter Chlorgeruch wahrnehmbar sein. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt daher bei Speisen und Getränken, die mit Trinkwasser zu- oder auf-bereitet werden, wie beispielsweise Tee, Kaffee, Wasser zum Kochen etc., auf geschmacksneutrales Mineralwasser auszuweichen. Für die Gemeinde Plankstadt gilt jedoch die Einschränkung, dass das dort angeordnete Trinkwasserabkochgebot wegen der Keimbelastung weiterhin bestehen bleibt.

Trotz intensiver Spülung des Plankstadter Netzes konnte nicht in allen Abschnitten ein Rückgang der Keimzahlen im Trinkwasser festgestellt werden. Die Chlorierung von Trinkwasser ist in solchen Fällen eine nach der Trinkwasserverordnung vorgesehene Maßnahme. Sie dient dem Schutz der Bevölkerung vor möglichen Erkrankungen durch keimbelastetes Trinkwasser.

Das Gesundheitsamt hofft, dass innerhalb einer Woche nach Beginn der Chlorung das Abkochgebot für Plankstadt aufgehoben werden kann. Die Bevölkerung wird entsprechend informiert. Mit Ende der Chlorung des Trinkwassers ist jedoch frühestens im Januar 2017 zu rechnen.