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Anmeldungen der Schulanfänger 2018/19 (27.2.18)

Herausgeber:

Friedrich-Ebert-Grundschule
Theodor-Heuss-Grund- und Werkrealschule

Ort:

Friedrich-Ebert-Grundschule

FES - Auf dem Schulweg

FES - Auf dem Schulweg

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben die Eltern der im Schuljahr 2018/19 schulpflichtig werdenden Kinder bereits in den vergangenen Tagen von der zuständigen Schule eine Einladung mit ihrem persönlichen Anmeldetermin erhalten. Sollten Eltern kein Schreiben erhalten haben, werden sie gebeten, sich mit ihrer Grundschule in Verbindung zu setzen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren sind, sowie alle im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder. Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterliegen der Anmeldepflicht.

Wer zwischen dem 01.10.2018 und 30.06.2019 sechs Jahre alt wird (so genannte „Kann-Kinder“), kann auf Wunsch der Eltern schulpflichtig werden, wenn Schulfähigkeit besteht. Die Eltern werden gebeten, telefonisch einen Anmeldetermin zu vereinbaren.

Anträge auf Zurückstellungen können in beiden Schulen bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Eltern werden ebenfalls gebeten, sich diesbezüglich bereits vorab mit der Grundschule in Verbindung zu setzen.

In allen Fällen ist die Geburtsurkunde, das gelbe Informationsblatt des Gesundheitsamtes über die durchgeführte schulmedizinische Untersuchung und ggf. ein Taufnachweis vorzulegen, und die Kinder sind vorzustellen.