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Gewässerökologieprojekt Leimbach – Landgraben (14.10.19)

Rubrik:

Die Gemeindeverwaltung informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Infotermin des Regierungspräsidiums Karlsruhe in Oftersheim

Es ist ein Thema, das schon seit vielen Jahren diskutiert wird, jetzt wird es ernst. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hatte jetzt bei einem offiziellen Termin im Oftersheimer Bürgersaal über die bisherigen Planungen zur Zusammenlegung von Leimbach und Landgraben informiert. Nach den Eigentümern und Pächtern von landwirtschaftlichen Flächen waren abends die Eigentümer und Pächter der Kleingartenanlagen, die ihre Parzellen in der „Münchswiese“ zwischen Landgraben und Leimbach haben, eingeladen.
Bürgermeister Jens Geiß konnte rund 50 betroffene Kleingärtner begrüßen. Es sei ein Termin, bei dem es erstmals öffentlich um die Planungen seitens des RP Karlsruhe gehe, betonte er. Im Verlauf des Abends hatten die Besucher zahlreiche, auch kritische Fragen. So mancher beklagte, nicht schon früher in die Planungen eingebunden worden zu sein.
Insgesamt betrifft es eine Gewässerlänge von etwa 4,7 km zwischen Oftersheim und der Kirchheimer Mühle bei Sandhausen.

Oftersheim ist vor allem von der Maßnahme 5 betroffen, die Zusammenlegung von Leimbach und Landgraben ist hier als ein reines Gewässerökologieprojekt angelegt. Ziel der Konzeption ist es, die Gewässerökologie am Leimbach im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) deutlich aufzuwerten.

Dafür zuständig ist das Referat  53.1 des RP Karlsruhe, Dr. Dennis Harlacher, mit der Planung beauftragt sind das Ingenieurbüro Wald & Corbe sowie die Gesellschaft für angewandte Ökologie und Umweltplanung (GefaÖ).

Günter Hartmann vom Ingenieurbüro erläuterte die technischen Details. Der jetzt nördlich verlaufende Leimbach werde ab der Kirchheimer Mühle mit dem Landgraben zusammengeführt und als naturnaher, mäandrierender Gewässerlauf  den zukünftigen Leimbach auf einer Breite von ca. 7 m bilden.

Im Bereich der Münchswiese soll der neue Leimbach auf etwa 4,5 m verbreitert werden und südlich der Kleingärten geradlinig verlaufen. Ein neuer Weg mit Schotterrasen werde angelegt.
Die beiden Brücken zu den Kleingärten sollen abgerissen und durch eine neue größere Brücke im Westen der Anlage ersetzt werden.
Wegen der Verlaufsänderung müsse bei den Kleingärten im südlichen Bereich ein Streifen  wegfallen. Dieser Streifen soll aber im nördlichen Bereich wieder hinzukommen, nachdem der alte Leimbach weggefallen und die alte Trasse mit ca. 60 cm Oberboden verfüllt worden ist sowie die Leimbachdämme zum Teil abgetragen worden sind.

Jennifer Bertsche von der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) kündigte an, dass der Verkehrswert für die Grundstücke ermittelt werde und dass es Entschädigungen für neue Zäune und Neupflanzungen (etwa für gefällte Bäume) geben soll.

Markus Korpilla von der GefaÖ erläuterte die ökologischen Veränderungen. Unter anderem soll im Leimbach Totholz eingebracht werden, um die Fließgeschwindigkeit zu variieren und eine Eigendynamik zu fördern. Neue Wiesen entlang des Bachs sowie Erlen, Eschen und Silberweiden sollen am Ufer gepflanzt werden.

Die stellvertretende RP-Referatsleiterin Silke Tänzel gab bekannt, dass die Planfeststellung für 2020 avisiert sei, die Maßnahme solle voraussichtlich ab 2023 umgesetzt werden.
Die von den Kleingärtnern gestellten Fragen sollen entsprechend geprüft werden. Bürgermeister Geiß machte außerdem noch den Vorschlag, nach den letzten Mäanderbögen aus Richtung Sandhausen den Bachlauf wieder in zwei Gewässer aufzufächern und weiterhin um die Gärten herum zu führen. Dadurch würden die Eingriffe in die Kleingärten entfallen. Auch das soll geprüft werden.

Zum bisherigen Planungsverlauf des Regierungspräsidiums
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref531/Leimbach-Hardtbach/Seiten/default.aspx:

„Durch die oberstromigen Maßnahmen am Leimbach (Maßnahmen 1 – 4) wird der 100-jährliche Hochwasserschutz für die Anliegergemeinden hergestellt. Für die Gemeinde Oftersheim besteht bereits ein 100-jährlicher Hochwasserschutz. Die Zusammenlegung des Leimbachs und Landgrabens ist ausschließlich ein gewässerökologisches Projekt.
Die Planungsarbeiten für die Zusammenlegung wurden zeitweise zurückgestellt, um die weiteren Projekte am Leimbach (Maßnahme 4 „Leimbach-Unterlauf“ und Maßnahmen 3.1 und 3.3 „Leimbach-Oberlauf“) zügig abzuschließen. Diese Maßnahmen haben unter anderem eine erhebliche Verbesserung des Hochwasserschutzes der Anliegerkommunen zum Ziel. Die Planfeststellungsunterlagen wurden eingereicht und die Maßnahmen befinden sich derzeit im Verfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Zwischenzeitlich wurden die Planungen für das Gewässerökologieprojekt „Zusammenlegung Leimbach-Landgraben“, als Teilprojekt der Leimbach-Hardtbach-Projekte, wieder verstärkt aufgenommen. Der Landesbetrieb Gewässer als Vorhabenträger führte Fachgespräche zu den Themen „Planungskorridor“ sowie „Gewässerökologie“ im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung durch.“