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Lärmaktionsplan (5.1.21)

Rubrik:

Die Gemeindeverwaltung informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Straßenkreuzung am Rathaus.

Straßenkreuzung am Rathaus.

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in seiner Sitzung vom 15.12.2020 den Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplans in seiner Fassung vom 15.10.2020 gebilligt. Das Gremium hat die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG beschlossen. Aufgrund der Beschränkungsmaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie erfolgt die Möglichkeit der öffentlichen Einsichtnahme des Entwurfs des Lärmaktionsplans 2020 in der Zeit

 

vom 01.02.2021 bis einschließlich 01.03.2021

 

an der äußeren Glasfassadenfront im EG des Verwaltungsgebäudes, Eichendorffstraße 2 oder in der obigen Anlage.

Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit zum Planentwurf äußern. Dies ist schriftlich beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2 möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.