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Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen (19.9.21)

Rubrik:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Verbraucherzentralen starten „Woche der Vorsorge“ und bieten bundesweit kostenlose Online-Vorträge an

  • Vom 20. bis 24. September bieten die Verbraucherzentralen Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an.
  • Die kostenlosen Vorträge finden während der gesamten Woche von Montag bis Freitag jeweils um 10:00, um 14:00 und um 18:00 Uhr statt.
  • Alle Termine und Anmeldung auf www.vz-bw.de/woche-der-vorsorge-2021

 

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen. Mit der „Woche der Vorsorge“ bieten die Verbraucherzentralen bundesweit kostenlose Online-Vorträge rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Co. an bei denen Verbraucher:innen sich informieren und ihre Fragen stellen können.

Welche Behandlung möchte ich nach einem schweren Unfall oder Krankheit und welche nicht? Wer kümmert sich um meine rechtlichen Angelegenheiten, falls ich dement werde? Was passiert nach meinem Tod mit meinen Daten? Viele Dinge lassen sich vor einschneidenden Ereignissen und Diagnosen mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Co. regeln. „Das Interesse der Menschen, ihre Angelegenheiten zu regeln, ist enorm“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „doch manchen fehlt die Information oder sie schieben die Beschäftigung mit den unangenehmen Themen immer wieder auf.“ Mit der Woche der Vorsorge wollen die Verbraucherzentralen dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen in Fragen der Vorsorge treffen können. Dazu bieten sie vom 20. bis zum 24. September folgende Online-Vorträge an:

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärztinnen und Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer:innen. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Sechs Termine zur Auswahl:
Montag, 20.09.2021, 18 Uhr; Dienstag 21.09.2021, 10 Uhr und 18 Uhr;
Mittwoch, 22.09.2021, 18 Uhr; Donnerstag 23.09.2021, 10 Uhr;
Freitag 24.09.2021, 14 Uhr.

 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:
Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Fünf Termine zur Auswahl:
Montag, 20.09.2021 10 Uhr und 14 Uhr; Mittwoch, 22.09.2021, 10 Uhr;
Donnerstag 23.09.2021, 14 Uhr; Freitag, 24.09.2021, 18 Uhr.

 

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung:
Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte, Erbinnen und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte, Erbinnen und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

Vier Termine zur Auswahl:
Dienstag 21.09.2021, 14 Uhr; Mittwoch, 22.09.2021 14 Uhr;
Donnerstag 23.09.2021, 18 Uhr; Freitag 24.09.2021, 10 Uhr.