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Gesundheitsamt empfiehlt geflüchteten Menschen, den Impfstatus zu überprüfen (10.5.22)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung
Rhein-Neckar-Kreis

Ort:

Metropolregion Rhein-Neckar

Impfen

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Derzeit kommen viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Sie finden Unterkunft in Flüchtlingsunterkünften, privat angebotenem Wohnraum oder dank großer Hilfsbereitschaft auch direkt in Familien. Den geflüchteten Kindern möchte die Politik zudem einen raschen Zugang zu Kitas und Schulen ermöglichen. Wenn Menschen auf engem Raum zusammenleben oder Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, begünstigt das die Übertragung von Infektionskrankheiten. Deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, den eigenen Impfstatus und den der Geflüchteten zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dadurch ist jeder Einzelne geschützt und Ausbrüche von Infektionskrankheiten können verhindert werden.

Impfangebot bei Gesundheitsuntersuchung

Bei Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird den Geflüchteten in der Regel im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung ein Impfangebot gemacht. Werden Geflüchtete jedoch privat untergebracht, so ist zu empfehlen, das Thema Impfungen frühzeitig anzusprechen und zum Beispiel eine weitere Beratung zu veranlassen. Der Anspruch auf Schutzimpfungen besteht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Kosten hierfür werden von den zuständigen Leistungsträgern übernommen.

Impfquote der Covid-19-Impfung in Ukraine unter 40 Prozent

In der Ukraine werden Impfungen nach dem Nationalen Impfplan des Gesundheitsministeriums angeboten. Zur Inanspruchnahme dieses Angebotes und zur Impfquote existieren jedoch keine verlässlichen Angaben. Des Weiteren gehört die Impfung gegen Windpocken nicht zum Standard. Die Impfquote bzgl. der Covid-19-Impfung wird für die Ukraine mit unter 40 Prozent angegeben. Darüber hinaus erfolgte die Covid-19-Impfung meist mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen wie Sinovac, Sinopharm oder Sputnik, sodass eine neue Impfserie notwendig ist, um als geimpft zu gelten. „Besonders wichtig sind die Impfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Masern und Röteln. Kinder sollten außerdem zusätzlich gegen Windpocken, Erwachsene gegen Covid-19 geimpft werden“, erklärt die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Anne Kühn.

Doppelimpfung überlastet körperliche Abwehr nicht

Fehlen die Impfdokumente, so werden diese Impfungen in der Regel als nicht durchgeführt angesehen und sollten zeitnah nachgeholt werden. Sorgen bezüglich einer „Überimpfung“ müsse sich niemand machen, so die Experten der STIKO. Eine Doppelimpfung überlaste die körperliche Abwehr nicht. Etliche Impfstoffe liegen als Kombinationsimpfstoffe vor und können auch zeitgleich verabreicht werden. Das erspart häufige Arztbesuche. Eine Ausnahme bildet dabei nur die gemeinsame Verabreichung des Mumps-Masern-Röteln-Impfstoffes, einem Lebendimpfstoff, und des COVID-19-Impfstoffes. Die STIKO empfiehlt hier, einen Abstand von 14 Tagen einzuhalten.

Covid-19-Impfung für ukrainische Geflüchtete ohne Termin möglich

In der aktuellen Situation ist anzunehmen, dass in Deutschland das Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 deutlich höher ist als für Masern. Es kann daher sinnvoll sein, neu ankommenden erwachsenen Geflüchteten die COVID-19-Impfung noch vor der Masernimpfung anzubieten. Im Impfstützpunkt Rhein-Neckar im Patrick-Henry-Village sind Covid-19-Impfungen für ukrainische Geflüchtete deshalb täglich ohne Termin möglich. Das höchste Risiko für den einen schweren Verlauf einer Masernerkrankung haben Kinder im Alter von unter fünf Jahren. Für diese Altersgruppe ist allerdings noch kein COVID-19-Impfstoff zugelassen, sodass die Masernimpfung umgehend durchgeführt werden sollte.

Weitere Informationen

Die niedergelassenen Haus- und Kinderärzte können zum konkreten Vorgehen bzgl. der wichtigsten Impfungen beraten. Ergänzend gibt das RKI in einer Handreichung praxisnahe Empfehlungen.

Aufklärungsmaterialien zu verschiedenen Impfungen und Infektionskrankheiten stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf Ukrainisch und in vielen anderen Sprachen zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/

Grundsätzlich empfiehlt die STIKO, allen Geflüchteten die Impfungen anzubieten, die auch für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfohlen werden. Für Baden-Württemberg zählt dazu auch die Impfung gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).