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Laden eines E-Autos am Straßenrand nicht erlaubt (2.3.23)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ladevorgang bei einem E-Auto

Ladevorgang bei einem E-Auto

Immer mehr Menschen entscheiden sich beim Neuwagenkauf mittlerweile für ein Elektrofahrzeug. Jedoch muss man sich vor dem Kauf auch Gedanken um den Ladevorgang machen. Nicht jeder hat die Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück eine sogenannte Wallbox zu errichten.
Das E-Auto am Straßenrand über ein eigenes Ladekabel aufladen, ist rechtlich nicht möglich. Alles was auf den Gehweg oder in die Straße eingebracht wird, gilt als Sondernutzung. Hierfür ist es notwendig, einen Antrag beim Ordnungsamt zu stellen. Allerdings werden für über den Gehweg laufende Kabelleitungen und Kabelbrücken keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Mit einer Kabelbrücke wird für Personen in einem Rollstuhl oder mit einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen. Diese öffentlichen Belange sind höher zu bewerten als das private Interesse, sein Elektrofahrzeug unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können.

Gleiches gilt auch für Wohnmobile und Wohnanhänger, auch hier darf das Stromkabel nicht über den Gehweg gelegt werden. Ebenso muss darauf geachtet werden, dass Wohnanhänger oder Wohnmobile nicht in den öffentlichen Gehweg hineinragen.