Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum nicht erlaubt (30.8.23)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathaus Eingangstür

Rathaus Eingangstür

Wer auf seinem eigenen Grundstück eine Überwachungskamera anbringt, muss gesetzliche Voraussetzungen beachten und sicherstellen, dass die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn bzw. vorbeilaufender Personen auf dem Gehweg gewahrt bleiben.

Eine dauerhafte und anlasslose Videoüberwachung in der Öffentlichkeit greift erheblich in die Grundrechte anderer Menschen ein. Jeder/jede hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dass er/sie von einer Kamera beobachtet oder aufgezeichnet wird.

Eine Kamera muss so angebracht werden, dass außerhalb des eigenen Grundstücks niemand gefilmt werden kann. Eine illegale Videoüberwachung kann angezeigt werden, wenn Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.