Lebenslagen
     Gesundheit

1. Krankenversicherung

Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Therapien, Medikamente und sonstige Leistungen können im Krankheitsfall sehr hoch sein. Damit sich jeder eine angemessene Krankenversorgung leisten kann, gibt es das System der Krankenversicherung. Die Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten von Versicherten voll oder teilweise auf.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch geregelt. Es wird unterschieden zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es außerdem die Möglichkeit, Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern (Familienversicherung).

Der Pflichtversicherung unterliegen:

  • Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (VB) und Arbeitslosengeld II (VB)
  • Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen
  • Künstler und Publizisten
  • Jugendliche in besonderen Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Menschen mit Behinderung, die z.B. in anerkannten Werkstätten tätig sind
  • Studenten an staatlich oder staatlich anerkannten Hochschulen (bis zum Abschluss des 14. Semesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres)
  • Rentner und Rentenantragsteller, wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt wird
  • Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, sofern sie der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind

Die Pflichtversicherung führt zu einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, für die Beiträge zu entrichten sind. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach bestimmten beitragspflichtigen Einnahmen (z.B. Arbeitsentgelt, Rente) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.600 Euro monatlich im Jahr 2008.

Nicht der Versicherungspflicht unterliegen beispielsweise:

  • geringfügig Beschäftigte (monatliches Bruttoarbeitsentgelt bis zu 400 Euro)
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beschäftigte, deren Bruttoarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze für drei Jahre überschritten hat und auch künftig überschreitet (für 2008 liegt diese bei 48.150 Euro pro Jahr oder 4.012,50 Euro pro Monat)
  • Beamte

In diesen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse begründet werden. Daneben haben Sie die Wahl, ob Sie sich bei einem Versorgungswerk (z.B. für Ärzte oder Rechtsanwälte) versichern oder eine private Versicherung abschließen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen wollen. Ein Wechsel zurück ist nur unter speziellen Bedingungen möglich.

Mitversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige. Der Ehegatte, (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner und die Kinder (auch Pflegekinder, Stiefkinder und Enkel) des Versicherten können in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden, wenn sie

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
  • nicht selbst versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind (Ausnahme: Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Studenten bis zu einer gewissen Altersgrenze),
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und
  • nicht selbst hauptberuflich tätig sind.

Wenn nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist und das Einkommen des anderen Elternteils über der Versicherungspflichtgrenze liegt und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich krankenversicherten Elternteils, können die Kinder nicht beitragsfrei mitversichert werden.

Jeder bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte erhält eine Versichertenkarte mit seinem Namen, Geburtsdatum und der Versicherungsnummer. Sie dient Ärzten und anderen Leistungserbringern gegenüber als Nachweis einer bestehenden Versicherung und muss deshalb bei jedem Arztbesuch vorgelegt werden.

Für jede Leistung ist grundsätzlich eine Zuzahlung zu erbringen. Als Versicherter sollten Sie sich über die Leistungen der Krankenkassen – vor allem Leistungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen – informieren. Eine Auswahl der wichtigsten Leistungen ist in den konkreten Verfahrensbeschreibungen näher erläutert.

Weitere Informationen über Besonderheiten zum Thema "Krankenversicherung" finden Sie auch in den Lebenslagen Berufsausbildung (LL), Leben mit einer Behinderung (LL), Studium (LL), Wehrdienst (LL) und Zivildienst (LL).

Eine private Krankenversicherung kann grundsätzlich jeder bei den einschlägigen Versicherungsunternehmen abschließen. Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht, ist eine Vollversicherung möglich. Für eine Erweiterung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes gibt es private Zusatzversicherungen (z.B. Sehhilfen, Chefarztbehandlung).

Die Höhe der Beiträge an die private Krankenversicherung richtet sich nicht nach den Einkommensverhältnissen, sondern nach Risikofaktoren (z.B. Lebensalter, Vorerkrankungen). Ein Versicherungsunternehmen darf im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen den Abschluss einer Versicherung ablehnen oder Risikozuschläge verlangen.

Jedoch haben Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (insbesondere Selbstständige), seit 1. Juli 2007 ein Zugangsrecht zum sogenannten Standardtarif. Die Aufnahme erfolgt hier ohne Risikoprüfung und ohne Risikozuschläge. Im Standardtarif wird der Anspruch auf medizinische Versorgung sichergestellt. Er umfasst Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.