Lebenslagen
     Vereine

2. Organe eines Vereins

Wichtigstes Organ eines Vereins ist der Vorstand (LL). Er vertritt den Verein im Rechtsverkehr und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Einen Vorstand muss jeder Verein haben, da der Verein körperschaftlich organisiert ist und daher vom Bestand seiner Mitglieder unabhängig sein muss.

Alle Angelegenheiten eines Vereins, die nicht vom Vorstand oder anderen Organen erledigt werden, können durch die Mitgliederversammlung (LL) geregelt werden. Damit können die Mitglieder eines Vereins direkten Einfluss auf das Vereinsleben und die Entscheidungen nehmen.

Weitere Organe (LL) wie etwa ein Beirat, ein Kuratorium oder beispielsweise ein Präsidium können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit Kompetenzen ausgestattet werden, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften (vor allem Vertretungsmacht des Vorstands) verstoßen wird.