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Eintragung in das Vermittlerregister

EINLEITUNG

Seit dem 22. Mai 2007 wird bei den Industrie- und Handelskammern ein Vermittlerregister geführt, in das sich Versicherungsvermittler aller Arten (ungebundene, gebundene und produktakzessorische) eintragen lassen müssen. Verbraucher, aber auch Versicherungsunternehmen haben dann unter erleichterten Bedingungen die Möglichkeit zu überprüfen, ob, wo und in welchem Umfang jemand als Versicherungsvermittler zugelassen ist.

Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt und sich nicht in das Vermittlerregister eintragen lässt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Seit 22. Mai 2007 kann jeder kostenlos unter www.vermittlerregister.info oder unter www.vermittlerregister.org auf das Vermittlerregister zugreifen und Informationen einholen. Für schriftliche Anfragen erhebt die IHK Gebühren.

ZUSTAENDIG

die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich der Sitz Ihres Gewerbebetriebes befindet

VORAUSSETZUNG

Um sich ins Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder

ABLAUF

Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

In das Vermittlerregister werden folgende Daten eingetragen:

  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien-, Geburts- und Vornamen der natürlichen Personen, die im Auftrag des Unternehmens Versicherungen vermitteln
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und Vertragsstaaten der Antragsteller tätig sein wird und Anschrift eventuell bestehender Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen

Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.

Wenn Sie ein gebundener Versicherungsvermittler sind und keine eigene Erlaubnis beantragen, sondern sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen, müssen Sie sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. In diesem Fall kann das Versicherungsunternehmen die Registrierung über eine Schnittstelle beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.

Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.

UNTERLAGEN

  • ausgefülltes Antragsformular
  • für ungebundene und gebundene Versicherungsvermittler: Nachweis über die erteilte Erlaubnis
  • für produktakzessorische Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
  • gegebenenfalls Gewerbeanmeldung (VB)
  • falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Liechtenstein, Norwegen und Island (Europäischer Wirtschaftsraum EWR) als Versicherungsvermittler tätig werden wollen: zusätzlich
    • Formular "Mitteilung über die Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat"

FRIST

Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2007 als Versicherungsvermittler tätig waren, gilt für Sie eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009. Innerhalb dieser Frist müssen Sie sich registrieren lassen.

Wer sein Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 22. Mai 2007 gegründet hat, muss sich jedoch bereits bis zum 22. Juli 2007 ins Vermittlerregister eintragen lassen.

KOSTEN

Bearbeitungsgebühr: 25 Euro

RECHTSGRUNDLAGE