Öffentliche Bekanntmachung:

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Quartier Dietzengässel“

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier Dietzengässel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.


Des Weiteren hat der Gemeinderat am 23.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Quartier Dietzengässel“ sowie die örtlichen Bauvorschriften für die Beteiligung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.  


Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Demnach darf von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen werden; § 4c ist nicht anzuwenden.


Anlass und Ziele der Planung:


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Quartier Dietzengässel“ verfolgt die Gemeinde das Planungsziel für das Areal entlang des Dietzengässel zwischen der Mozartstraße, Bismarckstraße und Mannheimer Straße im Zentrum der Ortslage die städtebauliche Verträglichkeit einer behutsamen Nachverdichtung auf Basis des Sanierungskonzeptes zu regeln. Hierfür wird die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung und Sicherung von Wohnbauflächen im Innenbereich geschaffen.


Räumlicher Geltungsbereich:


Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 7.070 m² liegt innerhalb der Ortslage und umfasst die Grundstücke mit den Flurstücks-Nrn. 68 (Dietzengässel), 106, 106/1, 106/4, 107, 107/1, 107/2, 107/4, 108, 110 und 111 vollständig. Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan:

 

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Städtebaulichem Konzept und den Fachbeiträgen Verkehr, Schall und Artenschutz können in der Zeit vom


06.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024


unter

https://www.oftersheim.de/leben-und-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplan/aktuelle_verfahren/ abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstr. 2, 68723 Oftersheim während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an Bauamt@oftersheim.de abgegeben werden. Im Bedarfsfall besteht auch die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.


Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Oftersheim, den 24.04.2024

Pascal Seidel, Bürgermeister

 

Schriftliche Festsetzung

Zeichnerische Festsetzung

Städtebauliches Konzept

Fachbereich Artenschutz

Fachbereich Schall

Fachbereich Verkehr

 

 

 

 

Wohngebiet Nord-West - Sondergebietsfläche „Gartenbaubetrieb“

5. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet Nord-West“
- Sondergebietsfläche „Gartenbaubetrieb“
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


-    Bestätigung des Aufstellungsbeschlusses
-    Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
-    Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Nord-West – Teiländerung der Sondergebietsfläche „Gartenbaubetrieb“ beschlossen. Für das weitere Verfahren wurde der Titel wie folgt geändert: 5. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet Nord-West“ – Sondergebietsfläche „Gartenbaubetrieb“
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem hier abgedruckten Abgrenzungsplan.


 


Abgrenzung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet Nord-West“ – Sondergebietsfläche „Gartenbaubetrieb“.

In der Sitzung am 25.07.2023 hat der Gemeinderat den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss bekräftigt und die von den Planern des Planungsbüros Piske aus Ludwigshafen erarbeiteten Planungsunterlagen gebilligt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der Beteiligung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Entsprechend den Bestimmungen des § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Ungeachtet dessen sind die maßgebenden Umweltbelange erfasst und in die Abwägung eingestellt.


Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet Nord-West“, bestehend aus
-    Zeichnerischer Entwurf des Bebauungsplans
-    Textlicher Entwurf des Bebauungsplans
-    Begründung des Bebauungsplans
kann vom    

                                                                                14.08.2023 bis 25.09.2023

 

auf der Homepage der Gemeinde Oftersheim unter www.oftersheim.de eingesehen werden. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage der Gemeinde.

Alle Unterlagen werden zudem in diesem Zeitraum auch im Verwaltungsgebäude, Bauamt, Eichendorffstraße 2, 68723 Oftersheim, während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der im Internet veröffentlichten bzw. bei der Gemeinde ausgelegten Unterlagen:

-    „spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Bebauungsplans „Alte Gärtnerei“ in Oftersheim“

     (Bioplan - Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg, 20.08.2018)

-    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Haubenlerche zum Vorhaben „Alte Gärtnerei“ in Oftersheim“

     (Bioplan - Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Heidelberg, 15. August 2018)

-    Artenschutzrechtlicher Ausnahmeantrag „Geplanter Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“, Oftersheim - Ausnahmeantrag für die Haubenlerche“

     (IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, September 2022)

 

Es wird darauf hingewiesen,
1.    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2.    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können                               (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift),
3.    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Oftersheim, den 04.08.2023
Pascal Seidel, Bürgermeister