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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.11.2001 (14.11.01)

Rubrik:

Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Rathaus Oftersheim

Die Novembersitzung des Oftersheimer Gemeinderats, zu der am vergangenen Dienstag in den Sitzungssaal des Rathaussaals eingeladen worden war, hatte einen erfreulichen Auftakt. Für langjährige Gemeinderatszugehörigkeit und in Anerkennung ihrer Verdienste um Bürger und Gemeinde konnten die Gemeinderäte Rudolf Uebelhör und Oskar Jahn in besonderer Form geehrt bzw. ausgezeichnet werden. Die danach folgende keineswegs belanglose Tagesordnung beinhaltete wichtige Beschlüsse zur Umlegung und Erschließung des Wohn- und Gewerbegebiets „Nord-West“, den Erlass einer neuen Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr, die Sanierung und Verbesserung der Kurpfalzhalle, die Beratung über neue Richtlinien für das Gemeindemitteilungsblatt sowie dessen optische Neugestaltung. Schließlich wurde noch berichtet und diskutiert über den aktuellen Stand des Betreuungsangebots im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“. Verlauf der Sitzung und deren Resultate lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Ehrung von Gemeinderäten


Zunächst durfte Gemeinderat Rudolf Uebelhör für 30 Jahre ununterbrochene Gemeinderatstätigkeit Glückwünsche, Dank und Anerkennung des Bürgermeisters bzw. der Gemeinde erfahren. Rudolf Uebelhör ist nun einer von jetzt fünf Gemeinderäten, die auf eine derart lange Gemeinderatszugehörigkeit zurückblicken und mit Recht stolz sein können. Rudolf Uebelhör hatte erstmals 1971 kandidiert und im Alter von damals 38 Jahren auf Anhieb den Sprung in den Gemeinderat geschafft. Danach hatten ihm die Wähler stets mit Spitzenergebnissen das Vertrauen ausgesprochen und damit auch bewiesen, dass er in nahezu allen Bevölkerungskreisen geschätzt und beliebt ist. Von 1989 – 1999 gehört Rudolf Uebelhör auch dem Kreistag an. Bürgermeister Baust attestierte dem Jubilar, ein bürgernaher Gemeinderat zu sein, der den Kontakt mit den Einwohnern stets sucht und pflegt und dessen menschliche und hilfsbereite Art anerkannt und geschätzt sei. Engagiert trete er für die einzelnen Menschen und Bürger unserer Gemeinde oder für eine Sache ein und lasse dabei nicht nur Verstand sondern vielfach auch Herz sprechen. Die Verdienste von Gemeinderat Uebelhör für die örtliche Gemeinschaft seien auch im Hinblick auf seine engagierte Arbeit in oder zugunsten zahlreicher örtlicher Vereine unbestritten.

Die Bürgermeisterlaudatio widmete sich dann dem zweiten Jubilar, nämlich Gemeinderat Oskar Jahn, der nunmehr 20 Jahre dem Ratsgremium angehört. 1980 erstmals gewählt, ist Oskar Jahn nach kurzer Unterbrechung im Jahre 1986 erneut in den Gemeinderat eingetreten und war dann schon 1987 als neuer Vorsitzender der CDU-Fraktion in verantwortlicher und herausragender Position. Die Wiederwahlen erfolgten stets mit steigendem Stimmenanteil. All diese Vertrauensbeweise seien das Ergebnis seines geradlinigem Engagements und seines Einsatzes für die örtliche Gemeinschaft. Weitere herausragende Funktionen kamen hinzu, als er 1999 zunächst zum 2. und kurze Zeit später zum 1. Bürgermeisterstellvertreter gewählt wurde. Die Arbeit von Oskar Jahn im Gemeinderat sei geprägt von Sachlichkeit und Fairness gegenüber Andersdenkenden, auch von Kompromissbereitschaft im Interesse der gemeinsamen Sache. Weitblick und Überzeugungskraft sowie Besonnenheit zeichne den Jubilar besonders aus. Auch sein Engagement im kirchlichen Bereich blieb nicht unerwähnt, zumal sie auch seine soziale Einstellung und sein uneigennütziges Engagement für Mitmenschen belegen.
Bürgermeister Baust betonte dann den Wert derartiger ehrenamtlicher und engagierter Arbeit beider Jubilare für die örtliche Gemeinschaft, die besonderen Dank und Anerkennung verdiene. So durfte er zunächst Rudolf Uebelhör die Ehrennadel des Gemeindetags in Gold nebst Urkunde und Gemeindepräsent und danach an Gemeinderat Oskar Jahn diese Ehrennadel in Silber, ebenfalls mit einer Ehrengabe der Gemeinde überreichen. Der Bürgermeister sprach schließlich alle guten Wünsche für die Zukunft aus und hoffte auf noch viele Jahre guter Zusammenarbeit im Gemeinderat zum Wohle der Gemeinde. Sprecher der Gemeinderatsfraktionen schlossen sich natürlich ebenfalls mit Worten des Dankes und der Anerkennung und Glückwünschen des Bürgermeisters an. Es war dabei offenkundig, dass man dies gerne tat und beide Lob und Anerkennung ausdrücklich verdient hatten. Beiden wurde eine gute kollegiale Zusammenarbeit im Rat, engagiertes Eintreten für die Sache und am Gemeinwohl orientiert attestiert. Insgesamt wurde die Zusammenarbeit als erfreulich gut konstruktiv und kollegial charakterisiert. Von beachtlichen Leistungen, die Anerkennung verdienten war ebenfalls die Rede. Den Geehrten war es schließlich vorbehalten, mit herzlichen Worten Dank zu sagen für Ehrung, Lob und Anerkennung. In die Dankadressen wurden natürlich die Ehepartner und Familien ausdrücklich einbezogen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung, denn dies sei nicht immer leicht und selbstverständlich aufzubringen. Als äußeres Zeichen dieser Dankbarkeit wurden auch vom Bürgermeister Blumensträuße überreicht. Beide Jubilare brachten schließlich auch zum Ausdruck, dass sie in ihrem Engagement zu Gunsten der Gemeinde und der Bevölkerung nicht nachlassen und sich weiterhin auch in diesem Gremium aktiv betätigen wollten.

Beauftragung eines Erschließungsträgers zur Umlegung und Erschließung des Wohn- und Gewerbegebiets „Nord-West“


In der Julisitzung des Gemeinderats wurde grundsätzlich die Umlegung des Wohn- und Gewerbegebiets „Nord-West“ beschlossen sowie festgelegt, dass bei der Vorbereitung der Umlegung und Durchführung der Erschließung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrags ein Erschließungsträger eingesetzt werden soll. Um Auswahlkriterien und eine Vergleichsbasis zu haben, wurden die Kosten sämtlicher Erschließungsmaßnahmen geschätzt und vier ausgewählten Büros als Basis zur Honorarberechnung vorgegeben (MVV-Energie AG Mannheim; IBS/BEC Setzer GmbH Reilingen, EnBW Wiesloch, MWS Bau-Consult GmbH Mannheim / H & S Ingenieure Schwetzingen).

Nach Auswertung der Angebote kam die Verwaltung zu dem Resultat, dass die Firma MVV Mannheim das günstigste Angebot präsentierte und außerdem auch Referenzen und die finanzielle hohe Sicherheit für dieses Unternehmen sprechen.
Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag einstimmig und vergab den Projetauftrag an die MVV Mannheim.

Bildung eines Umlegungsausschusses


Nach Anordnung der Umlegung des Baugebietes „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ in der Julisitzung des Gemeinderats war nunmehr die Bildung eines Umlegungsausschusses zur Durchführung der Umlegung erforderlich. Die Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch sowie maßgebliche Bestimmungen der Gemeindeordnung sehen vor, dass der Umlegungsausschuss als ein beratender Ausschuss zu bilden ist, dem neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden mindestens vier Mitglieder angehören müssen. Von der Verwaltung wurde aufgrund der bisherigen Erfahrungen empfohlen, die Besetzung des Ausschusses mit jeweils sechs Mitgliedern und Stellvertretern vorzunehmen. Auch unter Berücksichtung der Ergebnisse der letzten Gemeinderatswahl bot sich die Sitzverteilung auf CDU mit drei, SPD mit zwei und FWV mit einem Sitz an. Der Gemeinderat folgte diesen Vorschlägen und wählte einen Umlegungsausschuss mit folgenden ordentlichen Mitgliedern: CDU-Gemeinderäte Oskar Jahn, Wilhelm Schel, Walter Pfister; SPD-Gemeinderäte Janfried Patzschke und Gerhard Wenner sowie Gemeinderat Roland Seidel, FWV. Als Stellvertreter wurden nominiert die CDU-Gemeinderäte Rudolf Uebelhör, Gertrud Maier, Hans Wiltz, die SPD-Gemeinderäte Peter Wierer und Jens Rüttinger sowie Fritz Mergenthaler von der FWV. Als beratende Sachverständige wurden bestellt:
als vermessungstechnischer Sachverständiger der Vermessungsingenieur Theo Butsch aus Schwetzingen, als verfahrenstechnischer Berater Bürgermeister a. D. Peter Denger, MVV, und als örtlicher Bausachverständiger Ortsbaumeister Siegfried Schulz.

Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung


Feuerwehrdienst ist grundsätzlich unentgeltlich zu leisten, wobei den Feuerwehrangehörigen allerdings kein finanzieller Nachteil entstehen darf. Deshalb räumt das Feuerwehrgesetz einen öffentlich rechtlichen Anspruch auf Ersatz der notwendigen Auslagen und des nachgewiesenen Verdienstausfalls ein. Im Jahre 1992 hat der Gemeinderat diesen Erfordernissen durch den Erlass einer Feuerwehrentschädigungssatzung Rechnung getragen, der damals auch einer kreiseinheitlichen Mustersatzung entsprach. Nunmehr waren diese Entschädigungsregelungen nicht nur auf den Euro umzustellen sondern unter Beachtung der allgemeinen Lohn- und Kostenentwicklung und der unlängst ebenfalls neugefassten Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeiten zu erhöhen und anzupassen. Die einzelnen Änderungen, die auch mit den Verantwortlichen der Feuerwehr abgestimmt waren, wurden einvernehmlich vorgenommen. Die neue Feuerwehrsatzung wird demnächst im Wortlaut im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht. Bürgermeister und Fraktionssprecher nutzten die Verabschiedung der neuen Entschädigungssatzung als gute Gelegenheit, angemessene Worte des Dankes und des Respekts zu sagen für Leistungen und Engagement der Feuerwehrangehörigen.

Sanierung der Kurpfalzhalle


Nach Durchführung von äußeren Baumaßnahmen an der Kurpfalzhalle (insbesondere Dachsanierung) und Vorberatung in Gemeinderats- und Ausschusssitzungen wurde der Gemeinderat abermals und aktuell über die Beratungsergebnisse bezüglich der vorgesehenen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen der Kurpfalzhalle informiert. Ausgehend von den als dringlich erkannten Maßnahmen wie Behinderten-WC und Lüftung ergab eine Bestandsaufnahme einen zusätzlichen Sanierungsbedarf insbesondere im Bereich Technik/ Sanitär sowie die Notwendigkeit eines Anbaus auf der Festplatzseite. Die Gesamtkosten werden demnach auf ca. 2.036.000.—DM geschätzt. Die Fraktionen bzw. Gemeinderäte stimmten den mit den Fachingenieuren abgestimmten Bauabschnittsplan ausdrücklich, uneingeschränkt bzw. ohne Vorbehalte zu. Von sehr akzeptablen, vernünftigen aber auch notwendigen und vertretbaren Maßnahmen und Lösungen war die Rede. Nach dem ebenfalls lobend erwähnten flexiblen Zeit- bzw. Bauabschnittsplan ergeben sich in den nächsten Jahren im Rahmen von vier Bauabschnitten folgende Aufwendungen:
866.000.—DM im Jahr 2002 (insbesondere Behindertentoilette, Lüftungsanlage, Anbau)
385.000.—DM im Jahr 2003 (Erneuerung der sanitären Einrichtungen)
570.000.—DM im Jahr 2004 (Erneuerung des Hallen- und Bühnenbodens) und
215.000.—DM im Jahr 2005 (Erneuerung der Lüftungsanlage im Küchenbereich und in Gymnastikräumen).

Neue Richtlinien für das Gemeindemitteilungsblatt und dessen Neugestaltung


Immer deutlicher wurde in letzter Zeit die Notwendigkeit von Mitteilungsblattrichtlinien. Die Verwaltung informierte über häufiger werdende Konfliktsituationen mit schwierigen und für die Betroffenen nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, weil sich eben die rechtlichen Gegebenheiten nicht immer vereinbaren lassen mit Wünschen und Ansprüchen besonders der Vereine und Parteien. Mit den dem Gemeinderat nach Vorberatung in der letzten Sitzung vorgelegten Richtlinien sollten Veröffentlichungsgrundsätze klargestellt und verbindlich festgelegt werden, damit alle Betroffenen für ihre Beiträge ausreichende Orientierungsmöglichkeiten haben und auch die Interessen des Verlags gewahrt einigermaßen sind. Neben Änderungen bei der Gliederung und Reihenfolge sollte allerdings die seit Jahren angewandte Veröffentlichungspraxis im wesentlichen beibehalten werden. Insbesondere ergaben Recherchen der Verwaltung auch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dass nach wie vor und unverändert Berichte von Parteien und politischen Organisationen ortsbezogenen Charakter haben müssen und eine über die örtlichen Ereignisse hinausgehende Berichterstattung über das Tagesgeschehen oder die Kommentierung nicht ortsbezogener Angelegenheiten mit dem hoheitlichen Charakter des Amtsblattes nicht vereinbar und deshalb unzulässig sind. Beim Mitteilungsblatt der Gemeinde handele es sich nämlich um ein per Satzung festgelegtes öffentliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde und daher gelten andere Kriterien hierfür als für eine Zeitung oder ein reines Informationsblatt.

Der dem Gemeinderat präsentierte Richtlinienentwurf fand zwar weitgehend, in einem entscheidenden Punkt allerdings nicht die Zustimmung der Mehrheit des Rats. Die beiden großen Fraktionen wollten es nicht akzeptieren, dass bei Veröffentlichung der Parteien Einschränkungen erfolgen, obwohl die Kommunalaufsicht beim Landratsamt auf entsprechende Anfrage der Verwaltung deren Rechtsauffassung insoweit ausdrücklich bestätigte. Für diesen, wie mehrfach zu hören war, einzigen Knackpunkt in der Vorlage hatten die Fraktionsvertreter von CDU und SPD absolut kein Verständnis. Sie betonten unter anderem ihren beachtlichen gesellschaftspolitischen Auftrag und wollten auch im Interesse ihres Selbstverständnisses nicht einsehen und hinnehmen, dass vor dem Hintergrund einer allgemein weltoffenen Gesellschaft und Berichterstattung auf örtlicher Ebene eine solch unverständliche Einschränkung erfolgt und die örtlichen Parteien eine Benachteiligung und Schlechterstellung auch gegenüber Vereinen und Verbänden erfahren müssen. Die Verwaltung konnte dem wie in der Vergangenheit nur mit dem Hinweis auf eindeutige Rechtsgrundsätze begegnen, die großzügige Regelungen diesbezüglich einfach nicht erlauben, obwohl man durchaus Verständnis für die Belange der Parteien haben könne. Insofern war es schließlich unvermeidlich, diesen Beratungspunkt zu vertagen. Die Fraktionen äußerten in dieser Sache auch Mut zum Risiko mit der Konsequenz, dass ausgelotet werden sollte, wie weit man vor dem Hintergrund der sich überall veränderten Welt auch hier gehen könne und müsse, obwohl im Augenblick auf nicht verständliche Weise rechtliche Vorbehalte bestehen.

Ein weiteres Vorhaben im Zusammenhang mit dem Mitteilungsblatt, diesmal ging es um die optische Neugestaltung bzw. notwendige graphische und gestalterische Veränderungen war nicht konsensfähig. Nach kontrovers verlaufender Vorberatung fanden die nunmehr vorliegenden Alternativentwürfe ebenfalls nicht die uneingeschränkte Zustimmung des Gemeinderats. Es war auch nicht erkennbar, dass im Gemeinderat eine der zahlreichen Gestaltungsvarianten überhaupt mehrheitsfähig sein wird, so dass es nun mit der ausdrücklicher Billigung des Gemeinderats der Verwaltung überlassen ist, das neue Outfit des Mitteilungsblattes zu entscheiden und festzulegen.

Aktueller Bericht über Betreuungsangebot der sogenannten „Verlässlichen Grundschule“


Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 wurde an den Schulen Baden-Württembergs die sogenannte „Verlässliche Grundschule“ eingeführt, um Eltern und Schülern feste Unterrichtsblöcke anbieten zu können. Eine Folge der Neuregelung wäre unter normalen Umständen gewesen, dass die Gemeinde als Schulträger ihre bisherige Kernzeitbetreuung auf die Abdeckung von Rahmenzeiten vor und nach dem Ende der Unterrichtsblöcke beschränken könnte. Die Gemeinde Oftersheim kam jedoch dem Wunsch der Rektoren nach und stellte zusätzliche Betreuungsstunden und entsprechendes Personal zur Verfügung. Inzwischen hat auch das Land erkannt, dass die ursprünglich vorgegebenen 10 Stunden Betreuungszeit zu knapp bemessen sind, die finanziellen Folgen aber den Gemeinden überlassen. Dem Bericht der Verwaltung über die Entwicklung in letzter Zeit war zu entnehmen, dass im letzten Schuljahr zwei Gruppen an der Friedrich-Ebert-Schule mit 50 Kindern und eine Gruppe an der Theodor-Heuss-Schule mit 26 Kindern das Betreuungsangebot der Gemeinde in Anspruch genommen hätten. Für das derzeit laufende Schuljahr sind an beiden Schulen zusammen 67 Kinder angemeldet, womit deutlich wird, dass alle drei Gruppen sehr gut ausgelastet sind und die Vorgehensweise der Gemeinde eine Bestätigung erfährt. Von Seiten der Rektoren wurde deshalb auch deutlich die Zufriedenheit über das großzügige Angebot der Gemeinde zum Ausdruck gebracht mit der Erwartung, dass ein entsprechender Bedarf tatsächlich gegeben sei.
Auch die im Februar erstmals durchgeführte Ferienbetreuung findet immer größeren Zuspruch. Auch für das kommende Schuljahr soll es deshalb beim Beschluss des Gemeinderats bleiben, maximal 6 Wochen pro Jahr keine Betreuung anzubieten, d. h. die Betreuung im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“/Ferienbetreuung findet 1 Woche in den Osterferien, 3 Wochen in den Sommerferien und in den Weihnachtsferien nicht statt, ansonsten sind alle Ferien abgedeckt. Bereits jetzt konnte über zahlreiche Anmeldungen für die Ferienbetreuung berichtet werden.

Die Fraktionen bzw. Parteienvertreter im Gemeinderat nahmen diesen aktuellen Erfahrungsbericht mit Wohlwollen und ausdrücklicher Billigung bezüglich der großzügigen und freiwilligen Gemeindeleistungen zur Kenntnis.

Vorgeschichte und Hintergründe der „Verlässlichen Grundschule“ blieben erwartungsgemäß nicht unkommentiert. Insbesondere Gemeinderat Patzschke (SPD) bemängelte deutlich die Haltung und das Vorgehen des Landes zu Lasten insbesondere der Kommunen und der Eltern. Bei allem Lob für die Gemeinde für ihr großzügiges Engagement auf diesem Sektor dürfe das Land aus naheliegenden gesellschaftspolitischen Gründen und Erwägungen aus ihrer örtlichen Mitverantwortung nicht entlassen werden. Von einer Bildungs- und Betreuungsmisere war die Rede, die vom Land zu verantworten sei. Gemeinderat Pfister (CDU) sah zwar ebenso einen zunehmenden Handlungsbedarf auf dem Feld der Kinder- und Schülerbetreuung für Gemeinde und Land, wollte aber nicht alle Aussagen seines Gemeinderatskollegen unreflektiert und unwidersprochen hinnehmen. Er sah insbesondere derzeit auf Grund der begrüßenswerten Bedarfsermittlungen der Gemeinde keinen akuten Handlungsbedarf für eine Hort- und Krippenbetreuung.