HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Überdurchschnittliche Leistungen in der Gesellen-/Abschlussprüfung? - Handwerkskammer Mannheim vergibt Stipendien (8.9.08)

Rubrik:

Die Handwerkskammer Mannheim informiert

Herausgeber:

Handwerkskammer Rhein-Neckar-Odenwald

Handwerkskammer Rhein-Neckar-Odenwald (Logo)

Handwerkskammer Rhein-Neckar-Odenwald (Logo)

 
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung.
 
Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die ihre Gesellen- bzw. Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben, können sich um ein Stipendium für die Jahre 2009 bis 2011 bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bewerben, wenn sie
 
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen),
 
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden haben,
 
- oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb die Plätze 1 bis 3 belegt haben.
 
Anmeldeschluss ist der 31.12.2008. Das Bewerbungsformular können Sie bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Eva Ladek, B 1, 1-2, 68159 Mannheim, Tel. 0621 – 18002-131, E-Mail: ladek@hwk-mannheim.de anfordern oder von unserer Homepage (www.hwk-mannheim.de) herunterladen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.begabtenfoerderung.de.