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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.05.2008 (7.5.08)

Rubrik:

Aus dem Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinderat Oftersheim

Ort:

Rathaus Oftersheim

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.05.2008
 
Die Wohnbebauung im Norden von Oftersheim stand am vergangenen Dienstag im Mittelpunkt der Beratungen des Gemeinderats in öffentlicher Sitzung, der sich eine nichtöffentliche Beratung anschloss. Die Sitzung begann vor wiederum großer Besucherkulisse (hauptsächlich Bewohner des Wohngebietes Nord-West) mit der Beratung und Beschlussfassung über die beabsichtigte Umlegung des Wohngebiets „Am Biegen“. Es folgte die erneute und nun abschließende Erörterung der schwierigen Thematik „Behandlung/Akzeptanz der abweichend vom Bebauungsplan errichteten Sichtschutzwände im Wohngebiet Nord-West“. Schließlich hatte der Oftersheimer Gemeinderat die vom Gemeinsamen Schwimmbadausschuss und inzwischen auch vom Schwetzinger Gemeinderat vorgesehenen Änderungen der Eintrittspreise für das „bellamar“ in der diesjährigen Freibadsaison zur Kenntnis zu nehmen und mit abschließender Beschlussfassung zu erörtern. Die Beratungen nahmen im Wesentlichen folgenden Verlauf:
 
Umlegung des Wohngebietes „Am Biegen“
 
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2007 zur baulichen Neuordnung des Quartiers zwischen den Straßen Am Biegen, Mannheimer Straße und Bachstraße die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Biegen“ beschlossen, wodurch ein allgemeines Wohngebiet nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) entwickelt werden soll. Gleichzeitig wurde zur Sicherung der Bauleitplanung eine Veränderungssperre nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bemühungen der Gemeinde, die Entwicklung des Baugebietes „Am Biegen“ außerhalb einer Umlegung zu organisieren, sind allerdings an mangelnder Mitwirkungsbereitschaft einzelner Grundstückseigentümer gescheitert. Zur Realisierung der Planung des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Biegen“ ist nun eine Umlegung notwendig. Es stehen keine anderen Mittel zur Verfügung, um die vorhandene Eigentümerstruktur auf die beabsichtigte Planung auszurichten.
Das Umlegungsgebiet wird nicht identisch mit dem Geltungsbereich des sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans sein, sondern lediglich die Flächen beinhalten, die einer Neuordnung bedürfen.
Die Baulandumlegung „Am Biegen“ soll also für Teile des gleichnamigen Bebauungsplangebietes die vorhandenen Grundstücke in der Weise neu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Das Umlegungsverfahren kann angeordnet und eingeleitet werden, noch bevor der Bebauungsplan aufgestellt ist. Von dieser Möglichkeit soll nun im vorliegenden Falle zur Beschleunigung der Baulandentwicklung „Am Biegen“ Gebrauch gemacht werden.
Die Bauleitplanung, die Bodenneuordnung und die Erschließung sollen in diesem Projekt zeitlich sehr eng verzahnt werden, was die frühzeitige Anordnung der Baulandumlegung notwendig macht. Anforderungen der einzelnen Planungsdisziplinen können so bereits während der Planungsphase des Gesamtprojekts berücksichtigt werden. Die Bearbeitung der Umlegung, die im Werteumlegungsverfahren erfolgen soll, kann nicht alleinig von der Gemeindeverwaltung übernommen werden. Eine Beauftragung von Stefan Theo Butsch als Verfahrenssachverständiger mit der Bearbeitung der Umlegung war empfohlen und soll gewährleisten, dass die Bauleitplanung und die Bodenneuordnung durch eine Gesellschaft vorgenommen werden, die alle wesentlichen Planungsaufgaben im eigenen Hause koordinieren kann. Gegebenenfalls kann auch die zukünftige Erschließungsplanung durch die BauLand! Entwicklung GmbH entwickelt werden. So können die neu geschaffenen Grundstücke bereits im Jahre 2009 der privaten Wohnbebauung zugeführt werden. Eine weitere Notwendigkeit im Umlegungsverfahren bestand in der Bildung eines Umlegungsausschusses gemäß BauGB und GemO.
Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Gemeinderates. Er besteht i.d.R. aus mindestens fünf Mitgliedern (plus Stellvertreter). Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Bürgermeister.
Aufgrund der positiven Erfahrung aus der Umlegung des “Wohn- und Gewerbegebietes Nord-West“ schlug die Verwaltung vor, die damals gewählten Mitglieder auch für dieses Umlegungsverfahren zu bestimmen.
Dem Umlegungsausschuss obliegt kraft Gesetzes die Durchführung der Umlegung, er entscheidet alleinverantwortlich in allen Belangen der Umlegung und ist unabhängig.
Der Gemeinderat folgte den Empfehlungen der Verwaltung nach kurzer Aussprache uneingeschränkt und fasste einvernehmlich die folgenden Einzelbeschlüsse:
 
1. Umlegungsanordnung gemäß § 46 Absatz 1 BauGB
 
Aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit für das Gebiet des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Biegen“ im Bereich
  • östlich der Mannheimer Straße
  • südlich der Straße Am Biegen
  • westlich der Bachstraße und
  • nördlich der Bebauung der Hebelstraße
die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches angeordnet. Die parzellengenaue Abgrenzung des umzulegenden Gebiets wird erst durch den noch zu bildenden Umlegungsausschuss so getroffen werden, dass sich die Umlegung zweckmäßig durchführen lässt.
Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Am Biegen“.
 
 
2. Auftrag zur Umlegungsbearbeitung
     
      Mit der Bearbeitung der Umlegung wird die BauLand! Entwicklung GmbH, Mannheimer Straße 96 in 68723 Schwetzingen beauftragt.
 
3. Bildung eines Umlegungsausschusses
      
       Zur Durchführung der Umlegung wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Baugesetzbuches gebildet.
Als Mitglieder des Ausschusses werden neben Bürgermeister Helmut Baust als Vorsitzender im Wege der Einigung bestimmt:
 
Als Mitglieder werden gewählt
1. Gemeinderat Jens Geiß                              (CDU)
2. Gemeinderat Herbert Gieser                      (CDU)
3. Gemeinderat Kurt Siegel                             (CDU)
4. Gemeinderat Janfried Patzschke               (SPD)
5. Gemeinderat Gerhard Wenner                   (SPD)
6. Gemeinderat Roland Seidel                       (FWV)
Als Stellvertreter werden gewählt (nicht persönliche Stellvertreter):
1.  Gemeinderat Walter Pfister                        (CDU)
2.  Gemeinderat Wilhelm Schel                      (CDU)
3.  Gemeinderat Rudolf Uebelhör                  (CDU)
4.  Gemeinderat Werner Kerschgens            (SPD)
5.  Gemeinderat Jens Rüttinger                      (SPD)
6.  Gemeinderat Dr. Tobias Ober                    (FWV)

Als beratende Sachverständige gemäß § 5 BauGB-DVO werden bestellt:
  1. Herr Ortsbaumeister Dipl.-Ing. Ernst Meißner als Bausachverständiger
  2. Herr Stefan Theo Butsch als Verfahrenssachverständiger und Geschäftsführer der mit der Bearbeitung der Umlegung beauftragten BauLand! Entwicklung GmbH, als Vertreterin Frau Petra Butsch
  3. Herr Wolfgang Ebeling als vermessungstechnischer Sachverständiger, als Vertreter Herr Stefan Lamberger
 
 
Sichtschutzblenden im Neubaugebiet Nord-West
 
Der Gemeinderat hatte unter TOP 2 über eine Angelegenheit zu beraten und zu entscheiden, die in der Vergangenheit schon mehrmals, vor allem im Technischen Ausschuss Gegenstand von Entscheidungen war und in den letzten Wochen und Monaten zweifelsohne die Gemüter aller Beteiligten bewegt hatte. Es ging um den Bau von Sichtschutzblenden bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften im Neubaugebiet Nord-West.
 
Nach dem Bebauungsplan ist vorgesehen, dass diese Sichtschutzblenden in Holzbauweise zugelassen sind. Nicht wenige Bauherren haben demgegenüber außerhalb der zugelassenen Baufenster Sichtschutzmauern errichtet.
 
In einem ganz konkreten Fall wurde Mitte des letzten Jahres Klage gegen die Entscheidung der Baurechtsbehörde erhoben und letztendlich vom Verwaltungsgericht Karlsruhe die ausgesprochene Abbruchverfügung ausdrücklich bestätigt. Interessant ist der Text der Begründung, den Bürgermeister Baust zitierte:
 
„Der Bebauungsplan sieht in dem dortigen allgemeinen Wohngebiet eine dichte Bebauung auf überwiegend kleinen und vor allem sehr schmalen Grundstücken vor. Die damit vorgegebene äußerst enge und massive Bebauung mit eingeschränkter Wohnqualität soll gemildert werden, in dem sämtliche unbebauten Flächen möglichst freizuhalten und zu begrünen sind. Dem dienen niedrige Maße bei den Einfriedigungen, Pflanzgebote und Einschränkungen bei der Materialverwendung. Die bei den schmalen Reihenhäusern grundsätzlich nicht zu verhinderten Sichtschutzblenden werden nur in Holzbauweise zugelassen, auch um der in unserem Land beliebten Tendenz zum Einmauern zu begegnen. Es geht vernünftiger Weise also nicht nur um gefällige Verkleidung, sondern um Verhinderung von massiven Bauten außerhalb der Baufenster. Deshalb gibt es in Anbetracht der in Breite, Höhe und Länge unnötig großen gemauerten Sicht- und Lärmschutzwände im unbebauten Gartenbereich kein anderes Mittel, als deren vollständiger Abbruch“.
 
Der Technische Ausschuss hatte sich im Laufe des letzten Jahres mehrmals mit entsprechenden Anträgen befasst und jeweils auf die Einhaltung des Bebauungsplans bestanden. Nachdem in der Zwischenzeit zahlreiche Abbruchverfügungen ergangen waren, wurde von den betroffenen Eigentümern die Angelegenheit teils in persönlichen Gesprächen mit Gemeinderäten oder auch durch die inzwischen gegründete Interessengemeinschaft IG Oftersheim NordWest e.V. mit einzelnen Gemeinderatsfraktionen besprochen mit dem Ziel, die angeordneten Mauerabbrüche zu verhindern.
 
Bürgermeister und Verwaltung sahen keine andere Möglichkeit, als auf Einhaltung der Vorschriften des Bebauungsplans zu bestehen. Bürgermeister Baust betonte in seiner Stellungnahme, dass hierbei die Glaubwürdigkeit des Gemeinderats und der Verwaltung auf dem Spiel stehe. Wann immer im Rathaus angefragt wurde, wann immer ein entsprechender Bauantrag gestellt wurde: Die Verwaltung habe stets auf die Einhaltung des Bebauungsplans bestanden. Die überwiegende Zahl der Bauherren habe sich daran gehalten. Wenn Gemeinderat und Verwaltung nun von diesem Bebauungsplan abweichen würden, einem Bebauungsplan, der von A bis Z nach ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet sei, dann würde diese Entscheidung künftige Bauherren dazu animieren, die Vorschriften des Bebauungsplans zu missachten. Wie könne das Bauamt dann noch ernsthaft die Einhaltung der Vorschriften fordern?
 
Der Bürgermeister wies darauf hin, dass nicht nur die Vorschriften über die Sichtschutzwände, sondern auch die Zaunhöhen, in bestimmten Bereichen die Dachbegrünung der Garagen und die Versickerungsmulden häufig von Bauherren hinterfragt und kritisiert werden. All diese Vorschriften – so Baust – seien bei der Aufstellung des Bebauungsplans, der am 20.07.2001 rechtskräftig geworden sei, gründlichst und nicht nur einmal beraten und diskutiert worden.
 
Aus der Sicht der Verwaltung musste es deshalb verwundern, dass in dem einen oder anderen Zeitungsbericht aus der Kommunalpolitik die Rede davon ist, die Vorschriften wären dem Gemeinderat von der Verwaltung „untergejubelt“ worden – so jedenfalls muss man einige Äußerungen interpretieren. Es war zu lesen, dass die örtlichen Bauvorschriften vom Bauamt aufgestellt und anschließend vom Gemeinderat beschlossen wurden, aber so im Detail habe wohl kein Gemeinderat die Einzelheiten der Bauvorschriften zur Kenntnis genommen. Oder auch: Man habe bei der Verabschiedung des Bebauungsplans den Hinweis über die Sichtschutzwände in Holzbauweise übersehen und die Verwaltung reagiere zu hart.
 
Durch derartige Äußerungen – so der Bürgermeister – stellten sich Gemeinderäte selbst ein schlechtes Zeugnis aus. Ein Bebauungsplan entstehe nicht über Nacht oder falle vom Himmel, er werde vielfach durchberaten, er werde auch nicht alleine vom Bauamt aufgestellt. Von der Verwaltung werde erwartet, dass sie Gemeinderatsbeschlüsse, dass sie Gesetze vollziehe. Es stehe der Verwaltung nicht frei, von den Vorgaben, die der Gemeinderat festlege, eigenmächtig abzuweichen.
 
Aber so unbeweglich und bürgerfern wie dargestellt, auch manchmal von den Bürgerinnen und Bürgern, ist die Verwaltung nicht. Der Technische Ausschuss (TA), ihm gehören vier Mitglieder der CDU-Fraktion, drei Mitglieder der SPD und drei Mitglieder der FWV-Fraktion an, hatte am 13.02.2007 über die Errichtung einer Zaunanlage zu entscheiden, die einfach zu hoch angebracht war und dem Bebauungsplan widersprach. Der TA hat folgendermaßen entschieden: „Der Zaun ist auf die Vorgaben des Bebauungsplans zurückzubauen“.
 
In derselben Sitzung am 13.02.2007, wurde vom Bürgermeister angeregt, einige Vorschriften des Bebauungsplans zu korrigieren bzw. notwendigerweise anzupassen. Einstimmig wurde damals dieser Vorschlag vom Technischen Ausschuss zurückgewiesen und auf die Einhaltung des Bebauungsplans gepocht. Hätte man zu diesem Zeitpunkt Vorgaben geändert, wäre nun diese Diskussion nicht nötig gewesen.
 
Aber auf Grund dieses seinerzeitigen Beschlusses, der vom TA im Oktober nochmals bestätigt wurde, hat die Verwaltung ihrem Auftrag entsprechend gehandelt und entsprechende Vorgaben den Bauherren gemacht und sie zumindest auch darauf hingewiesen.
 
Von der IG Oftersheim NordWest e.V. wurde dem Gemeinderat Mitte April eine Auflistung mit Bilddokumentation von 16 Häusern vorgelegt. Darin sind die Abweichungen gegenüber dem Bebauungsplan dargelegt und von den einzelnen Bauherren auch begründet.
Die Verwaltung hat alle diese 16 Fälle in den letzten 14 Tagen untersucht und dabei festgestellt, dass 13 Mal die Errichtung dieser Sichtschutzmauern gar nicht beantragt war und demnach auch nicht genehmigt worden ist. 3 Mal war eine entsprechende Mauer im Plan zwar eingezeichnet, aber dieser Antrag wurde im so genannten Kenntnisgabeverfahren vorgelegt. Das bedeutet, Architekt und Bauherr verpflichten sich ausdrücklich, die Vorschriften des Bebauungsplans einzuhalten.
Zumindest 13 Mal (von 16) wurde eine Sichtschutzmauer weder beantragt noch genehmigt. Dennoch erwartet man von Seiten der Bauherren, wie es so schön heißt: „Gnade vor Recht ergehen zu lassen“. Was sagen alle diejenigen Bauherren dazu, die die Vorschriften des Bebauungsplans eingehalten haben? Es ist der Verwaltung bekannt, das es darunter einige Härtefälle gibt.
Bürgermeister Baust betonte am Ende seines Statements ausdrücklich, dass die IG Oftersheim NordWest vom Grundsatz her eine gute Einrichtung ist und dass er mit deren Vertretern gute und angenehme Gespräche hatte. In Sachen Sichtschutzblenden könne er es allerdings nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, den Bebauungsplan zu korrigieren.
Der Bürgermeister bat die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, im Interesse der Glaubwürdigkeit der Entscheidungen des Gemeinderats und der Verwaltung ebenfalls am Bebauungsplan festzuhalten.
 
Erwartungsgemäß gestaltete sich die Aussprache ohne einheitliches Meinungsbild. Es gab bezüglich der von der Verwaltung vorgeschlagenen konsequenten bebauungsplankonformen Linie inkl. Rückbauforderung ebenso Befürworter wie deutliche Ablehnungen bzw. die Bereitschaft zu einem Entgegenkommen oder Kompromiss.
Die Mitglieder des Gemeinderates kamen mehrheitlich bei 10 Befürwortungen und 9 Gegenstimmen nach eingehender Abwägung aller vorgetragenen und in den letzten Wochen diskutierten Argumente zu der Entscheidung, an den Vorgaben des Bebauungsplanes festzuhalten und die Ziffer 5 der örtlichen Bauvorschriften umzusetzen. Dies bedeutet, dass Sichtschutzblenden außerhalb des Baufensters nur in Holzbauweise errichtet werden dürfen. Hiervon abweichende Bauausführungen müssen zurückgebaut werden. Befreiungen werden nicht erteilt. Außerdem fasste der Gemeinderat auf Anregung von Gemeinderat Jens Rüttinger den Grundsatzbeschluss, dass Sichtschutzblenden innerhalb des Baufensters als Mauern genehmigt werden, was bisher schon gängige Praxis war.
 
Zuvor fand der Antrag von Gemeinderat Jens Geiß, in den Bebauungsplan folgende Passage aufzunehmen: „Die Ausführung der Sichtschutzblenden erfolgt in der Regel aus Holz, bei nachbarschaftlichem Einvernehmen kann aber auch ein anderes Material zum Einsatz kommen.“ bei 9 Befürwortungen und 10 Ablehnungen nicht die erforderliche Mehrheit im 19-köpfigen Gremium (die Gemeinderäte Manfred Kaiser, Kurt Siegel, Gerhard Wenner und Dr. Dieter Wendtland waren befangen). Die Stellungnahmen der Fraktionen werden in der nächsten Ausgabe unter der Rubrik „Parteien“ veröffentlicht.
 
Festsetzung der Eintrittspreise im "bellamar" für die Freibadsaison 2008
 
Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis von der Festsetzung der Eintrittspreise für das „bellamar“ in der Freibadsaison 2008 (01.05. – 14.09.). In einer Sitzung des Gemeinsamen Schwimmbadausschusses am 10.03.2008 wurde über die Gestaltung der Eintrittspreise für das „bellamar“ beraten. Grundsätzlich war man sich einig, in diesem Jahr 2008 von durchaus notwendigen Eintrittspreiserhöhungen abzusehen.
Man hat sich jedoch dazu entschlossen, in der Sommersaison für das Hallenbad lediglich einen Tarif (3,5 Std.) festzulegen, was nicht zu einer wesentlichen Verteuerung der Eintrittspreise sondern lediglich zum Wegfall der Kurzzeittarife führt.
Durch das Nebeneinander von Zeittarifen im Hallenbad und dem Tagestarif im Freibad in den letzten beiden Sommerperioden sind sehr viele Karten verloren gegangen. Grund hierfür ist, dass Besucher des Hallenbads, insbesondere mit Kurzzeittarifkarten praktisch ohne Zeitbegrenzung Hallenbad und Freibad benutzten und dann ohne Ausgangskontrolle und Nachzahlung über das Freibad das „bellamar“ verließen. Dadurch entstand zum einen der Kartenverlust (jährliche Mehrkosten dadurch von ca. 15.000-20.000 €) und zum anderen auch noch der Verlust aus der vermiedenen Nachzahlung.
Eine Prüfung hat ergeben, dass nur die vorgeschlagene Maßnahme ohne wesentlichen technischen und ohne personellen Mehraufwand realisiert werden kann.
Zwischenzeitlich haben auch der „bellamar“-Werksausschuss sowie der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen dieser Maßnahme zugestimmt.
 
Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats
 
Gemeinderat Friedbert Schnabel:
Welche Verwendung ist für die im Rahmen der Sanierung der Pflasterflächen in der Ortsmitte ausgetauschten Pflastersteine vorgesehen mit dem Hinweis auf deren Wert als Baustoff?
Ortsbaumeister Meißner: Die Steine sind im jetzigen Zustand nicht brauchbar und nur unter erheblichem Kostenaufwand in einen verwendbaren Zustand zu versetzen, was keinen Sinn macht. Die Steine werden fachgerecht entsorgt.
 
Gemeinderat Peter Wierer:
Hinweis auf die unordentlichen und nicht schön anzuschauenden Holzlagerplätze am Wingertsbuckel und zwischen der Walldorfer Straße und der B 291 (Ortsrand Hardtwaldsiedlung) mit der Bitte um Prüfung von Verlagerungsmöglichkeiten an Waldränder
Bgm. Baust: Thema wurde u.a. auch bei der letzten Waldbegehung angesprochen; es konnten keine geeigneten Standorte vorgeschlagen werden; bittet Herrn Wierer um Vorschläge
 
Gemeinderätin Annette Dietl-Faude:
Hinweis auf Verschmutzungen durch Hunde auf zwei Grünflächen in der Röhlichstraße und im Bereich Augustastraße/Bachstraße
Bgm. Baust: Thematik ist der Verwaltung bekannt; alle Hundehalter in Oftersheim wurden wg. zunehmender Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot und nicht angeleinte Hunde angeschrieben und auf die Vorschriften hingewiesen