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Änderung Bebauungsplan "Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West" (12.11.03)

Rubrik:

Öffentliche Bekanntmachung

Herausgeber:

Gemeinderat Oftersheim

Ort:

OOL-BotWohn- und Gewerbegebiet Nord-West

Satzung

Satzung

Änderung des Bebauungsplans sowie Änderung der örtlichen Bauvorschriften „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“
Offenlage Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.11.2003 dem überarbeiteten und geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ zugestimmt. Im Einzelnen handelt es sich vor allem um folgende Änderungen: 1. Änderung des Geltungsbereichs: Wegfall der Fläche mit Rampe und Kiosk nordöstlich der Bahn sowie Erweiterung des Einmündungsbereichs der B 291 in die Lessingstraße, 2. geringfügige Änderung der Erschließung im Bereich der Anbindung des Gebietes an die Schwetzinger Straße „Mittelgewann“, Änderung der Stichstraße ins Gewerbegebiet, Änderung der Stichstraße südlich des DB-Haltepunktes sowie geringfügige Änderungen der Rampenausbildung der Unterführung Süd in Höhe der Hildastraße, 3. Überprüfung und Änderung der Stellplatzausweisungen zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze nach dem von der Landesbauordnung abweichenden Stellplatzschlüssel, 4. Veränderung der Baufenster im Bereich des Geschosswohnungsbaus insbesondere nördlich des Kreisverkehrs beiderseits der Lessingstraße, 5. geringfügige Reduzierung des Anteils im Geschosswohnungsbau insbesondere westlich der Grünfläche um den Kindergarten, Ausnahme- regelung zur Abweichung von der maximalen Geschosszahl in den schriftlichen Festsetzungen 6. Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des Gewerbe- gebiets wie auch der zugeordneten schriftlichen Festsetzungen. 7. Ausnahmeregelungen von der vorgeschriebenen maximalen Dachneigung in den örtlichen Bauvorschriften Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Änderungsentwurfs wurde nicht durchgeführt. Der geänderte Bebauungsplan sowie die geänderten örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
21.11.2003 bis 22.12.2003
im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Bauamt, in den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.