Mit dem Hund unterwegs - aber bitte an der Leine! (28.2.24)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert:

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt

gemalter Hund an der Leine

gemalter Hund an der Leine

Mit dem Hund unterwegs - aber bitte an der Leine!

Doch während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren ist besondere Vorsicht geboten.

Vom 01. Februar bis zum 31. August auf der Gemarkung von Oftersheim eine generelle Leinenpflicht im gesamten öffentlichen Bereich wie Wald, auf Feldern, Wiesen und Böschungen.

Durch die Einhaltung dieser Regelung können Jungtiere geschützt werden, die sich in

dieser Zeit in ihrer Entwicklung befinden. Auch hier stellt ein Verstoß gegen diese Anordnung eine Ordnungswidrigkeit dar.


Indem wir unsere Hunde an der Leine halten, können wir dazu beitragen, dass

Wildtiere ungestört ihre Jungen großziehen können. Und auch außerhalb dieser

Zeit ist es wichtig, sensibel zu sein und Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen.

Mit dem nötigen Maß an Rücksicht kann ein harmonisches Zusammenleben zwischen

Mensch und Tier gewährleistet werden.

 

Außerdem wichtig zu wissen:

Felder sind landwirtschaftliche Flächen, die während der Vegetationsphase nicht betreten werden dürfen. Zudem sind sie Privatgelände.