HINWEIS: Diese Mitteilung ist nicht mehr gültig.

Das Schadstoffmobil kommt (11.9.24)

Rubrik:

Die AVR informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

verschiedene alte Schadstoffdosen

verschiedene alte Schadstoffdosen


    
Datum:    Dienstag, 17. September 2024, 14 – 17 Uhr
    
Ort:    Festplatz vor der Kurpfalzhalle, Freiherr-von Stein-Straße

 

Der Festplatz wird in diesem Zeitraum teilweise gesperrt sein.

 

Das Schadstoffmobil der AVR ist unterwegs und nimmt wieder Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen kostenlos entgegen.
Schadstoffe sind Produkte, die für die Gesundheit und Umwelt gefährdende Substanzen enthalten können.
 
... z. B. Abbeizer, Abflussreiniger, Backofenspray, Benzine, Farben (außer Dispersions- und Latexfarben), Feuerlöscher, Frostschutzmittel, Lacke, Heizöl, Klebestoffe mit organischen Lösungsmitteln, Laugen, Säuren, Fleckentferner, Pflanzenspritzmittel, Quecksilberthermometer, PU-Schaumdosen.
 
Darauf sollten Sie achten:
 
-  Die angelieferten Schadstoffe sollten noch in der Originalverpackung und unvermischt mit anderen Stoffen sein, um eine richtige Stoffzuordnung zu ermöglichen.
-  Ist die Originalverpackung nicht mehr vorhanden, beschriften Sie die neue Verpackung   unbedingt mit der Bezeichnung des eingefüllten Stoffes und dessen Wirkstoff.
-  Die Schadstoffe müssen aus Sicherheitsgründen auslaufsicher verpackt sein.
-  Pestizide müssen in gut verschlossenen Gebinden angeliefert werden.
-  Die einzelnen Gebinde dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein.

 

Wandinnenfarben werden nicht beim Schadstoffmobil angenommen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Diese gehören deshalb ausgetrocknet in den Restmüll, die leeren Behälter in die Grüne Tonne. Leere Farb-, Lack- und Spraydosen gehören ebenfalls in die Grüne Tonne.
Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos abgegeben werden.
Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel. Tankstellen und Werkstätten nehmen häufig Altöl an.
 
Die AVR Kommunal GmbH und die Gemeinde Oftersheim weisen ausdrücklich daraufhin, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben und niemals außerhalb dieser Zeit irgendwo abzustellen, um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt unbedingt zu vermeiden.