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Umwelt-Max - Feuerlöscher - (3.9.15)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert:

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Feuerlöscher

Feuerlöscher

Umwelt-Max

 

Feuerlöscher

                                                                                                                                 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Eine Million im Lotto gewinnen........wer träumt nicht davon? Kaum aber jemand denkt daran, dass es etwa 50.000 mal wahrscheinlicher ist, einen Brand in seinen vier Wänden zu erleben. Wenn dann noch ein Feuerlöscher fehlt, ist der Ärger - und nicht selten der Schaden - noch größer. Bei einem rechtzeitigen Entdecken eines Feuers könnten mit Hilfe von Feuerlöschern rund 90 Prozent aller Brände gelöscht werden.  Allein das ist schon Grund genug, sich über die richtigen und für den jeweiligen Zweck angemessenen Feuerlöscher zu informieren.

 

Hier einige Tipps zu den einzelnen Feuerlöschern:

1. ABC-Pulverlöscher

Dieser Pulverlöscher bietet den breitesten Anwendungsbereich und die beste Löschwirkung. Einschränkend muss allerdings erwähnt werden, dass mit dem Einsatz eines Pulverlöschers eine sehr starke Verschmutzung und - wenn das Pulver nicht zeitnah von betroffenen Oberflächen entfernt wird - auch Korrosionen verbunden sind.


2. Schaumlöscher

Der Schaumlöscher besitzt ebenfalls eine sehr gute Löschwirkung. Das Löschmittel ist nach dem Einsatz deutlich einfacher zu entfernen und weniger korrosiv, als dies beim Pulverlöscher der Fall ist.

 

Somit ist für die Mehrzahl der Privathaushalte die Anschaffung eines Schaumlöschers zu empfehlen; allerdings sollte bei Vorhandensein einer Gasheizung ein ABC-Pulverlöscher gewählt werden. Die Hersteller bieten Handfeuerlöscher in unterschiedlichen Größen an. Ein Handfeuerlöscher von 6 kg ist empfehlenswert, da kleinere Löscher ggf. zur Brandbekämpfung nicht ausreichen und größere Geräte von schwächeren Personen schwer zu handhaben sind.

 

Wartung und Aufstellung:

Um die Einsatzfähigkeit eines Feuerlöschers sicherzustellen, ist eine regelmäßige - mindestens im Rhythmus von zwei Jahren zu erfolgende - Wartung und Überprüfung des Feuerlöschers durch eine Fachfirma zu empfehlen. Eine Pflicht zur Wartung besteht nur für den Fall, wenn der Löscher aufgrund einer gesetzlichen Forderung angeschafft wurde: Zum Beispiel für einen Flüssiggastank. Die Aufstellung eines Feuerlöschers sollte an einer gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stelle erfolgen. Die Bedienung von Handfeuerlöschern ist denkbar einfach und auf jedem Gerät beschrieben.

 

Entsorgung von Feuerlöschern:

Ausgesonderte, d. h. nicht mehr funktionstüchtige Feuerlöscher werden in der Regel von Herstellern und Vertreibern zurückgenommen. Wer in seinem Haushalt einen „vergessenen“ Feuerlöscher entdeckt, kann diesen unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Schadstoffsammlung der A.V.R abgeben. Feuer-löscher in denen z. B. Pulver oder Schaum enthalten sind,  können  problemlos bei der Schadstoffsammlung abgegeben werden. Feuerlöscher mit Halon dürfen wegen Explosionsgefahr keinesfalls über die Schadstoffsammlung entsorgt werden. Diese diese können z.B. über die Firma TOTAL Feuerschutz GmbH, Industriestraße 13, 68526 Ladenburg, Telefonnummer: (06203) 750 entsorgt werden.

Schauen Sie sich die Bedienungsanleitung einmal an - bevor es brennt!

 

Bis Bald

 

Euer Max