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Bebauungsplan "Golfplatz Oftersheim" Aufstellungsbeschluss (25.7.13)

Rubrik:

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt

Bebauungsplan „Golfplatz Oftersheim“ Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 19.07.2013 zur Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage und Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung des Golfplatzes Oftersheim die Aufstellung des Bebauungsplans „Golfplatz Oftersheim“ nach § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich geht aus der Planübersicht hervor, der Teil der Beschlussfassung ist. Der Gemeinderat hat weiterhin die Aufstellung örtlicher Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Golfplatz Oftersheim“ nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Golfplatz Oftersheim“ umfasst einen ca. 10,5 ha großen Teil des Flurstücks 3267. Die Abgrenzung wurde gewählt, um im Bereich der bestehenden Gebäude zur Optimierung der Nutzungsansprüche und Betriebsabläufe sowie zur Anpassung an die rechtlichen Erfordernisse einen gewissen Spielraum für Umgestaltungen und Erweiterungen vorhalten zu können. Um Änderungen und Erweiterungen im Bereich der Übungsbereiche, der Stellplatzanlage sowie des Zufahrtsbereiches zu ermöglichen, sollen die südlich des derzeitigen Parkplatzes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen in den Geltungsbereich mit einbezogen werden.

Um diese landwirtschaftlichen Flächen als „Sport- und Freizeitfläche“ mit in den Bebauungsplan einbeziehen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, welche in einem parallel geführten Verfahren durch den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim erfolgen soll.