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Bebauungsplan “Stimplin / Obere Hardtlache“ – frühzeitige Beteiligung (23.4.14)

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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Gemeinde Oftersheim - Bauamt

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2013 beschlossen für die bauliche Entwicklung des Gebietes, südlich der Eichendorffstraße, östlich der B 291, nördlich des Wingertsbuckelweges und westlich der bestehende Bebauung der Albert-Schweitzer-Straße gemäß § 2 (1) BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen. Nachdem die Grundstückseigentümer und unmittelbaren Angrenzer des Plangebietes in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 17.02.2014 die Gelegenheit hatten, sich persönlich über die mögliche Entwicklung des Gebietes zu informieren, hat der Gemeinderat in seiner öffentlicher Sitzung am 18.03.2014 erneut über den Entwurf beraten.

Zur frühzeitigen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die Neugestaltung des Gebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB nunmehr die Gelegenheit gegeben in der Zeit vom 05.05.2014 bis einschließlich  05.06.2014  im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, oberes Foyer, den Entwurf des Bebauungsplanes “Stimplin / Obere Hardtlache“undder planungsrechtlichen Festsetzungen sowie der  Begründung während der üblichen Dienstzeiteneinzusehen.

Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Dies ist beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig.

Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509), sowie die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010, zuletzt geändert am 25.01.2012 (GBl. S. 65, 73).